Harald Maurer hat geschrieben:Jocelyne Lopez hat geschrieben:Was ein relativ zum Lichtstrahl bewegter Beobachter für diesen Lichtstrahl misst, davon sagt Einstein in seinem Postulat gar nichts. Absolut nichts. Er spricht nur von einem „ruhenden“ Beobachter, der immer c misst.
Dass auch ein bewegter Beobachter immer c misst, ergibt sich aus dem Relativitätsprinzip - deshalb musste Einstein das auch nicht extra erwähnen. Die Sache ist einfach: nach dem Relativitätsprnzip gibt es zwischen ruhenden oder bewegten Inertialsystemen keinen Unterschied; sie sind gleichberechtigt und jedes Inertialsystem kann sich deshalb auch als ruhend definieren, weil der Bewegungszustand durch kein physikalisches Experiment feststellbar wäre. Auch durch eine Messung der Lichtgeschwindigkeit nicht! Ein Lichtstrahl, wecher durch ein ruhendes und zugleich durch ein bewegtes IS geht, wird daher in jedem IS mit c gemessen, also sowohl vom ruhenden als auch vom bewegten Beoachter. Das ist die eigentlich gar nicht schwer zu verstehende Aussage des 2. Postulats.
Hier wird das Relativitätsprinzip falsch eingesetzt, und das ist die Ursache des Wirrwarres:
Wenn Einstein nämlich sagt, dass ein Lichtstrahl sich mit der bestimmten Geschwindigkeit c bewegt, meint er implizit: Der Lichtstrahl bewegt sich
relativ zur Erdoberfläche mit der bestimmten Geschwindigkeit V. Es gab nämlich zu seiner Zeit – und es gibt immer noch - nur Messungen der Lichtgeschwindigkeit durch ein Beobachter, der auf der Erdoberfläche ruhte (stationäre Messanordnungen). Es existieren bis heute noch keine Messungen der Lichtgeschwindigkeit, die von einem auf der Erdoberfläche bewegten Beobachter vorgenommen wurden, sie sind wohl messtechnisch nicht möglich bzw. wären wohl nicht auswertbar. Der per Konvention festgesetzte Wert c = 299 792 458 km/s ist also die Geschwindigkeit des Lichts gemessen durch einen ruhenden Beobachter relativ zur Erdoberfläche.
Wenn die LG von einem auf der Erdoberfläche bewegten Beobachter vorgenommen worden wäre, würde zwar auch das Relativitätsprinzip zwischen den beiden genauso gelten, klar, aber der Wert der LG wäre eben variable, abhängig von der Geschwindigkeit des Beobachters. Der konstante Wert der LG relativ zu allen Beobachtern hat mit dem Relativitätsprinzip nichts zu tun, es ergibt sich gar nicht aus diesem Prinzip. Das Relativitätsprinzip sagt lediglich und ganz platt aus, dass es egal ist, welches Objekt man als ruhend oder als bewegt bei zwei zueinander bewegten Objekten ansehen soll. Das ist nicht weltbewegend, nur anekdotisch und ohne physikalische und mathematische Relevanz. Nur eine nette mentale Vorstellung, zum Beispiel bei Langeweile im Zug.

Das Relativitätsprinzip sagt aber auf keinen Fall, dass eine Relativgeschwindigkeit zwischen zwei zueinander bewegten Objekten invariable sei... Sie ist doch abhängig von der jeweiligen Eigengeschwindigkeit der Objekte, das ist eigentlich gar nicht schwer zu verstehen und das 2. Postulat sagt so etwas auch nicht. Das 2. Postulat sagt nur, dass die LG invariable ist, wenn sie von einem
ruhenden Beobachter gemessen wird. Wie aufregend...
Das 1. Postulat sagt nur, dass es egal ist bei einer Relativgeschwindigkeit zwischen zwei zueinander bewegten Objekten, welches Objekt man als ruhend oder bewegt mental ansieht. Wie furchtbar aufregend...
Viele Grüße
Jocelyne Lopez