ich habe hier schon mehrfach gelesen, dass die RdG die Längenkontraktion erklären soll. Nun lese ich bei Einstein aber folgendes:
§ 9 Die Relativität der Gleichzeitigkeit
Bisher haben wir unsere Betrachtung auf einen bestimmten Bezugskörper bezogen, den wir als „Bahndamm“ bezeichnet haben ...
....
Zu jenem Konflikt führt nämlich die Überlegung des § 6, die nun nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Wir schlossen dort, dass der Mann im Wagen, der relativ zu diesem die Strecke w in einer Sekunde durchläuft, diese Strecke auch relativ zum Bahndamm in der einer Sekunde durchläuft. Da nun aber die Zeit, welche eine bestimmter Vorgang mit Bezug auf den Wagen braucht, nach den soeben angestellten Überlegungen nicht gleich gesetzt werden darf der vom Bahndamm als Bezugskörper aus beurteilten Dauer desselben Vorganges, so kann nicht behauptet werden, dass der Mann durch sein Gehen relativ zum Geleise die Strecke w in der einer Zeit zurücklegt, welche – vom Bahndamm aus beurteilt - gleich einer Sekunde ist.
Die Überlegung des § 6 ruht übrigens noch auf einer zweiten Voraussetzung, die im Lichte einer strengen Überlegung als willkürlich erscheint, wenn sie auch der Aufstellung der Relativitätstheorie stets (stillschweigend) gemacht wurde.
Zitat Ende.
Und damit endet dann der § 9
Die RdG erklärt bei Einstein die Zeitdilatation. Und weiter geht es bei Einstein folgendermaßen:
§ 10 Über die Relativität des Begriffs der räumlichen Entfernung.
Das verwundert mich nun aber etwas. Was ist denn jetzt richtig?
Erklärt die RdG nun die Zeitdilatation oder die Längenkontraktion?
