Hartmut Pohl hat geschrieben:
Also mir zumindest ist diese Motivation sofort klar... Man rechnet halt nicht umständlich in SRT und zurück. Deswegen dürfen in der Rechnung auch v>c mitgeführt werden und man braucht auch keine RdG. Das Ergebnis ist das Gleiche, aber gut. So was sehen anscheinend nur Mathematiker, evtl. auch noch andere, nur keine SRT-Verfechter.
Möglicherweise ist es hier eine ein bisschen abgewandte Thematik, aber ich bin auf einen aktuellen Artikel aus dem Tagesspiegel vom 14.11.2013 gestoßen, wo ich mich frage, wie die etablierten Astronomen die Geschwindigkeiten von zueinander bewegten Objekten im All
messen, und zwar primär nicht mit Formeln, sondern primär mit
Messinstrumenten, also mit einem Beobachter:
Geschosse im All:
Die Forscher wiesen mithilfe des Australia Telescope CompactArray und des europäischen Röntgensatelliten XMM-Newton während eines Ausbruchs von 4U 1630-47 die typische Strahlung von elektrisch positiv geladenen Nickel- und Eisen-Ionen nach. Sie wurden mit zwei Dritteln der Lichtgeschwindigkeit in entgegengesetzte Richtungen aus dem Schwarzen Loch geschleudert.
Erst einmal habe ich bis jetzt geglaubt, dass nichts aus den ominösen Schwarzen Löchern wieder rauskommen würde, die alles für immer verschlucken... Na ja, schön, dass sie doch freundlicherweise ab und zu etwas wieder rauspucken, wir erhalten zumindest ein bisschen der für immer im Nirvana verlorene Materie zurück...
Dann frage ich mich, wie die Astronomen die „
zwei Drittel der Lichtgeschwindigkeit“ gemessen haben. Wie ist hier 2/3 der LG zu verstehen, wonach die Strahlen sich im All jeweils in entgegengesetzter Richtung verbreiten? Was ist das Bezugssystem dieser 2/3 LG? Sprich: Was ist hier konkret der Beobachter? Das Teleskop? Der Satellit? Bekanntlich ist die Angabe einer Geschwindigkeit ohne Bezugssystem sinnfrei.
Oder ist hier das All selbst als Bezugssystem dieser LG zu verstehen, obwohl das All kein Beobachter ist und gar keine Geschwindigkeit messen kann? Wenn das All selbst als Bezug dieser LG anzusehen ist, dann wäre die LG unzulässig als absolute Geschwindigkeit ohne Bezugssystem abgetan, oder?
Und wie ist es mit der Berechnung der Relativgeschwindigkeit zwischen den beiden sich in entgegengesetzter Richtung mit je 2/3 der LG bewegten Stahlen? Wie wird sie berechnet, und zwar als Geschwindigkeit durch Messung von Weg und Zeit und Bildung des Quotienten Weg/Zeit als Wert der Geschwindigkeit?
Die Gewinnung der konkreten Meßdaten dieser Beobachtung ist mir unklar (Messung von Weg und Zeit und Bildung des Quotienten Weg/Zeit als Wert der Geschwindigkeit).
Viele Grüße
Jocelyne Lopez