Neutrino-Experiment: Anfrage an die PTB

Hier wird die Relativitätstheorie Einsteins kritisiert oder verteidigt

Re: Neutrino-Experiment: Anfrage an die PTB

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 23. Jul 2013, 12:10

Hallo zusammen,

Ich mache auf meinen gestrigen Beitrag im Blog der Webseite "Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie" aufmerksam:

Complaint to the German Parliament about Dr. Philipp Rösler, Federal Minister of Technology and Economics Affairs (CERN Experiment)

Viele Grüße
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Re: Neutrino-Experiment: Anfrage an die PTB

Beitragvon Jocelyne Lopez » Sa 10. Aug 2013, 06:02

Hallo zusammen,

Ich mache auf meinen heutigen Beitrag im Blog der Webseite "Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie" aufmerksam:

CERN-Neutrino-Experiment: Antwort des Deutschen Bundestages auf unsere Beschwerde über Bundesminister Philipp Rösler

Viele Grüße
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Re: Neutrino-Experiment: Anfrage an die PTB

Beitragvon contravariant » Sa 10. Aug 2013, 18:28

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ich mache auf meinen heutigen Beitrag im Blog der Webseite "Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie" aufmerksam:

Deine Eingabe ist also an den Formalitäten gescheitert. Beeindruckend, da hast du ja richtig was erreicht.
contravariant
 
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Re: Neutrino-Experiment: Anfrage an die PTB

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mo 12. Aug 2013, 06:27

Chief hat geschrieben:
contravariant hat geschrieben:
Deine Eingabe ist also an den Formalitäten gescheitert...


Wieso gescheitert? Es wird nur etwas verzögert!


So ist das.

Im Öffentlichen Recht in einem Rechtsstaat kann kein Anliegen wegen Formalitäten scheitern, dafür hat der Gesetzgeber gesorgt: Die betroffenen öffentlichen Stellen selbst müssen den Bürgern genau erklären, wie sie in der Praxis ihre Grundrechte in Anspruch nehmen können, damit sie im Rahmen des Gesetzes behandelt und berücksichtigt werden. Das hat auch der Deutsche Bundestag in seiner Antwort vom 08.08.2013 getan und ganz genau erklärt, wie man die Beschwerde einreichen muss, damit sie behandelt wird. Das Verfahren mit dem elektronischen Vordruck oder mit der postalischen Einreichung mit Originalunterschrift ist zum Schutz des Einreichers gedacht, damit seine Identität nicht missbraucht werden kann.

Ich erinnere auch in diesem Zusammenhang zum Beispiel an meinen Beitrag im Thread "Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment": viewtopic.php?f=6&t=539&start=60#p56233

Jocelyne Lopez hat geschrieben:

[...] Im öffentlichen Recht, das extrem komplex ist, weil es alle Rechtsmechanismen einer komplexen Staatsordnung bis ins Detail lückenlos regelt, wird auch das intuitive Rechtsgefühl jedes Bürgers vorausgesetzt: Jeder Bürger soll intuitiv erkennen können, ob bei den Handlungen des Staates Unrecht vorliegt (z.B. bei den Handlungen einer Behörde oder einer Staatsanwaltschaft).

Der Gesetzgeber darf aber nicht verlangen, dass alle Bürger des Staates ein 10 oder 12 Semester Jurastudium absolviert haben, damit sie selbstständig und fehlerfrei die Vorgehensweise kennen, um das Recht sprechen zu lassen, wenn sie intuitiv erkennen, dass eine Behörde unrecht handelt.

Deshalb hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass im öffentlichen Recht der Bürger dabei nicht allein gelassen wird und durch den Staat selbst unterstützt und orientiert werden muss. Hat also ein Bürger ein Anliegen, wo er intuitiv erkennt, dass der Staat unrecht handelt, kann er sich an die Behörde wenden, die nach seinem Dafürhalten zuständig und verantwortlich für die Prüfung dieses Anliegens ist. Jede Behörde ist gesetzlich verpflichtet, ihn zu antworten. Der Bürger darf dabei auch Fehler bei der Zuständigkeit machen: Wendet er sich nicht an die gesetzlich zuständige Behörde für dieses Anliegen, ist diese Behörde nicht nur verpflichtet, ihn zu antworten, sondern auch verpflichtet, die für dieses Anliegen zuständige öffentliche Stelle ihn genau zu nennen. Dieser Rechtshinweis über die gesetzliche Zuständigkeit darf bei einer Antwort mit der Ablehnung der Zuständigkeit nicht fehlen. Eine Behörde darf nicht antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig“ Punkt. Sie muss antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig, die öffentliche Stelle XYZ ist dafür zuständig“.


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Re: Neutrino-Experiment: Anfrage an die PTB

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 13. Aug 2013, 07:08

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Im Öffentlichen Recht in einem Rechtsstaat kann kein Anliegen wegen Formalitäten scheitern, dafür hat der Gesetzgeber gesorgt: Die betroffenen öffentlichen Stellen selbst müssen den Bürgern genau erklären, wie sie in der Praxis ihre Grundrechte in Anspruch nehmen können, damit sie im Rahmen des Gesetzes behandelt und berücksichtigt werden. Das hat auch der Deutsche Bundestag in seiner Antwort vom 08.08.2013 getan und ganz genau erklärt, wie man die Beschwerde einreichen muss, damit sie behandelt wird. Das Verfahren mit dem elektronischen Vordruck oder mit der postalischen Einreichung mit Originalunterschrift ist zum Schutz des Einreichers gedacht, damit seine Identität nicht missbraucht werden kann.


In diesem Fall der Beschwerde über den Bundesminister Philipp Rösler wegen dem CERN-Neutrinoexperiment hat sich der Deutsche Bundestag korrekt und gesetzkonform verhalten und die Zuständigkeit für die Prüfung dieser Beschwerde nicht abgelehnt: Das Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft ist eine Bundesbehörde, der Bundestag ist also die gesetzlich zuständige Legislative für die Behandlung dieser Beschwerde - nur die Form der Einreichung per E-Mail muss geändert werden, was auch gesetzkonform in der Antwort des Bundestages genau erläutert wurde.

Ich brauche aber nicht zu erzählen, dass Behörden am laufenden Band die Gesetze missachten, auch bei uns in einem Rechtsstaat, das ist Gang und Gebe.

Im Bereich der Lehre und Forschung in der theoretischen Physik auf Bundesebene habe ich zum Beispiel über zwei weiteren Fälle ausführlich berichtet, wo Behörden Gesetze eklatant missachten:

    1) Meine Beschwerde vom 13.06.2013 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka über die Prüfung von begründeten Vorwürfen der Datenmanipulation bei dem im Bildungssystem als gültig gelehrten Experiment Hafele-Keating, ist nach dem Ablauf der gesetzlichen Frist von 1 Monat am 15. Juli 2013 unbeantwortet geblieben, siehe: http://www.kritik-relativitaetstheorie. ... e-keating/

    2) Bei einer Beschwerde über Vorwürfe der Verstöße gegen das Grundgesetz bei der Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem auf Bundesebene, haben zwei betroffenen Bundesbehörden (das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder KMK) die Zuständigkeit für die Prüfung dieser Beschwerde abgelehnt: Das Bundesbildungsministerium erzählt, dass die KMK dafür zuständig sei, die KMK erzählt, dass sie dafür nicht zuständig sei, ohne genau anzugeben, welche Behörde dafür zuständig sei, siehe: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden


Ich erinnere noch einmal auf meinen Beitrag in einem Nebenthread. viewtopic.php?f=6&t=539&start=60#p56233

Jocelyne Lopez hat geschrieben:

[...] Im öffentlichen Recht, das extrem komplex ist, weil es alle Rechtsmechanismen einer komplexen Staatsordnung bis ins Detail lückenlos regelt, wird auch das intuitive Rechtsgefühl jedes Bürgers vorausgesetzt: Jeder Bürger soll intuitiv erkennen können, ob bei den Handlungen des Staates Unrecht vorliegt (z.B. bei den Handlungen einer Behörde oder einer Staatsanwaltschaft).

Der Gesetzgeber darf aber nicht verlangen, dass alle Bürger des Staates ein 10 oder 12 Semester Jurastudium absolviert haben, damit sie selbstständig und fehlerfrei die Vorgehensweise kennen, um das Recht sprechen zu lassen, wenn sie intuitiv erkennen, dass eine Behörde unrecht handelt.

Deshalb hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass im öffentlichen Recht der Bürger dabei nicht allein gelassen wird und durch den Staat selbst unterstützt und orientiert werden muss. Hat also ein Bürger ein Anliegen, wo er intuitiv erkennt, dass der Staat unrecht handelt, kann er sich an die Behörde wenden, die nach seinem Dafürhalten zuständig und verantwortlich für die Prüfung dieses Anliegens ist. Jede Behörde ist gesetzlich verpflichtet, ihn zu antworten. Der Bürger darf dabei auch Fehler bei der Zuständigkeit machen: Wendet er sich nicht an die gesetzlich zuständige Behörde für dieses Anliegen, ist diese Behörde nicht nur verpflichtet, ihn zu antworten, sondern auch verpflichtet, die für dieses Anliegen zuständige öffentliche Stelle ihn genau zu nennen. Dieser Rechtshinweis über die gesetzliche Zuständigkeit darf bei einer Antwort mit der Ablehnung der Zuständigkeit nicht fehlen. Eine Behörde darf nicht antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig“ Punkt. Sie muss antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig, die öffentliche Stelle XYZ ist dafür zuständig“.


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Re: Neutrino-Experiment: Anfrage an die PTB

Beitragvon Jocelyne Lopez » Sa 17. Aug 2013, 06:40

Hallo zusammen,

Dass der Staat über seine Behörden sehr oft geltende Gesetze missachtet ist bekannt und sollte eigentlich für jeden klar sein – die von der Presse bekanntgegebenen Skandale sind dabei nur die Spitze des Eisberges... :(

Viel weniger bekannt sind dagegen die gesetzlichen Bestimmungen, die der Gesetzgeber eingeordnet hat, um jedem einzelnen Bürger die Möglichkeit zu geben, seinen in der Verfassung verankerten Anspruch auf eine Kontrolle des staatlichen Handels umzusetzen.

Eine dieser Möglichkeiten ist die Einschaltung der Legislative als Volksvertretung und Kontrollinstanz der Exekutive, zum Beispiel durch Einreichung einer Petition beim zuständigen Parlament (Bundesparlament oder Landesparlament), je nachdem, ob die betroffene Behörde eine Bundesbehörde oder eine Landesbehörde ist.

Es wird wohl fälschlicherweise und verbreitet geglaubt, dass die Aufnahme und die Behandlung einer eingereichten Petition bei einem Parlament die Unterstützung von mehreren Tausenden Unterzeichnern bedarf. Das ist eine falsche Vorstellung: Ein einziger Bürger hat Anspruch auf die parlamentarische Prüfung seiner eingereichten Petition.

Siehe zum Beispiel die Erläuterungen zum Petitionsverfahren in der Webseite des Bundestages: Die öffentliche Petition

Zitat Bundestag:

Die öffentliche Petition

Die öffentliche Petition ist eine elektronisch eingereichte Petition, die auf Verlangen des Petenten auf dem Internetportal des Petitionsausschusses veröffentlicht werden kann. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung haben alle registrierten Nutzer des Portals für vier Wochen die Möglichkeit, die Petition elektronisch mitzuzeichen oder mit anderen Worten: das Anliegen zu unterstützen. Der Petent muss also nicht erst mühsam auf Unterschriftensuche gehen, wie dies vorher bei der klassischen Sammelpetition der Fall war. Innerhalb der besagten Frist können die registrierten Nutzer des Petitionsportals in eigenen Foren auch Diskussionsbeiträge erstellen und ihre Meinung zu den jeweiligen Themen darstellen – um so die politische Meinungsbildung aktiv mitzugestalten.

Wenn der Petent für sein Anliegen innerhalb von vier Wochen 50.000 Unterstützer gewinnen kann, erreicht die Petition das so genannte Quorum. Der Petent hat dann die Chance, sein Anliegen mit den Abgeordneten in einer öffentlichen Sitzung vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu diskutieren.

Doch völlig unabhängig von der Anzahl an Unterstützern wird JEDE Petition parlamentarisch geprüft.

Natürlich gibt es einige Hürden, bevor aus einer elektronisch eingereichten Petition eine öffentliche, bzw. veröffentlichte Petition wird: So muss das Anliegen von allgemeinem Interesse sein, die Petition darf sich also weder im Ganzen noch in Teilen auf Personen beziehen. Zudem muss der Bundestag zuständig sein, es darf sich somit nicht um eine Bitte handeln, deren Erfüllung im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt. Die weiteren Anforderungen für eine Veröffentlichung im Internet können Sie der Richtlinie öffentliche Petitionen entnehmen.


Aktuelle Beispiele der Einreichung einer Petition im öffentlichen Interesse durch einen einzigen Bürger:

Beschwerde über eine Bundesbehörde

Beschwerde über eine Landesbehörde

Viele Grüße
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Re: Neutrino-Experiment: Anfrage an die PTB

Beitragvon Jocelyne Lopez » So 18. Aug 2013, 06:34

Hallo zusammen,

Ich verweise auf meinen heutigen Blog-Eintrag:

CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013

Mit staatsrechtlich legitimierten Grüßen
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Re: Neutrino-Experiment: Anfrage an die PTB

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 20. Aug 2013, 07:18

Hallo zusammen,

Ich verweise auf einen sonderlichen Kommentar im Blog "Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie" auf meinen Artikel über die Petition beim Bundestag wegen CERN-Neutrinoexperiment, von einem Teilnehmer, der der Meinung ist, dass diese Petition "ein Fake" sei:

19.08.13 - Zitat Franz Dürrkopf

sorry aber das is fake, kinder.


Wie er auf die Idee kommt, dass es ein Fake sein kann, ist mir rätselhaft. Oder ist es vielleicht nur ein Wunschdenken. ;)

Was meinen die Teilnehmer hier im MAHAG-Forum über diese Petition? Oder habt Ihr alle darüber keine Meinung? Oder übt Ihr alle Selbstzensur? Und wenn ja, warum?

Mit gesetzeskonformen Grüßen
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Re: Neutrino-Experiment: Anfrage an die PTB

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 20. Aug 2013, 20:27



Die Petition wurde aufgenommen und gleich am Tag der Einreichung im Vordruck des Bundestages unter dieser ID-Nummer bestätigt. Der Petitionsausschuss muss jedoch prüfen, ob die Petition auf dem Internetportal des Bundestags veröffentlicht werden kann - diese Prüfung kann etwa dauern, siehe hier die Richtlinie zur Veröffentlichung einer Petition: https://epetitionen.bundestag.de/epet/h ... linie.html

Wahrscheinlich wird jedoch unsere Petition in der jetzigen Form nicht veröffentlicht, weil sie dem Punkt 3i der Richtlinie nicht entspricht:

    3i) Links (URLs) auf andere Web-Seiten enthält;

und die Petition enthält einen Link zu der kompletten Zusammenstellung der Austauschen mit den Behörden in dieser Angelegenheit.

Es ist aber unbedingt erforderlich, dass alle Interessente die Möglichkeit haben, Kenntnis von der Zusammenstellung der Korrespondenz zu nehmen, was maßgebend für das Verständnis und die Beurteilung des Sachverhaltens ist. Es war jedoch nicht möglich, diese Zusammenstellung elektronisch mit der Petition einzureichen (das Feld für die Begründung der Petition im Vordruck ist auf 3000 Zeichen begrenzt).

Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, diese Korrespondenz-Zusammenstellung durch eine elektronische Anlage auf dem Server des Bundestages der Petition öffentlich beizufügen und sie damit den Interessenten zur Verfügung zu stellen, ich weiß es noch nicht, wir werden sehen.

Jedoch unabhängig davon, ob eine Petition veröffentlicht wird oder nicht, erfolgt auf jeden Fall eine parlamentarische Prüfung für jede Petition, siehe Erläuterungen aus der Webseite des Bundestages: Die parlamentarische Prüfung einer Petition

Viele Grüße
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Re: Neutrino-Experiment: Anfrage an die PTB

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mi 28. Aug 2013, 15:18

Hallo zusammen,

Ich verweise auf meinen heutigen Blog-Eintrag:

CERN-Experiment: Die Petition vom 11.08.13 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht

Viele Grüße
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