Lagrange hat geschrieben:Zuwiderhandlungen gegen vollziehbare Schutzmaßnahmen stellen eine Straftat dar und werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG).
Was du schon wieder willst.
Das nennt man alles Ermächtigungsgesetze und die sind in schweren Fällen wohl auch notwendig und klug. Nur leider besteht bei Corona eine solche Notwendigkeit ganz offensichtlich nicht, denn die Sterberate ist dafür auch manipuliert noch zu gering (2017/18 war sie höher). Begreifst du das irgendwann?
Und hey... wenn auch wiederwillig, aber ich halte mich noch an die Verordnungen. Kan sich natürlich alles ändern, wenn die Regierung ausrastet, wie du es haben willst. Ich schreye nicht nach mehr davon! Z.B. heute nach Maskenpflicht (erinnert mich an gelbe Sterne) und morgen nach Zwangsimpfung und Quarantäne (erinnert an Entlausung in KZs).