Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

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Re: Energieumwandlung

Beitragvon Marina » Fr 15. Jul 2016, 09:50

rmw hat geschrieben:Sagen wir es so:
Die relativistische Energieumwandlung ist der gleiche Schwachsinn wie ein Auftriebskraftwerk.

http://www.markweger.at/emc2.html

Sag du es so. Ich nicht.

Von Einsteins Theorie verstehst du nichts du verstehst ja Newton schon nicht.
Hat man ja bei der Fliehkraft gesehen. :mrgreen:
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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon Kurt » Fr 15. Jul 2016, 11:29

Marina hat geschrieben:Wundert mich nicht. Hättest du es verstanden - hätte es mich gewundert. :mrgreen:


Was gibt's denn da zu verstehen?

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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon Ernst » So 7. Aug 2016, 13:42

Highway hat geschrieben:Uhpps... Da macht man offenbar Nägel mit Köpfen. Bin mal gespannt ob dem Herrn Süß mal ordentlich in die Eier getreten wird.

http://www.boeser-wolf.eu/files/aukw/doc/rosch_privatanklage.pdf

Das kann nach hinten los gehen.
Das wird dann endlich die Tatsachen ans Licht bringen. Denn der Richter wird unabhängige Gutachter, wohl auch Professoren, befragen.
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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon All » So 7. Aug 2016, 16:37

Ich habe diese Pivatklage nur kurz überflogen.

Wesentlicher Faktor scheint doch zu sein, dass in das System Luft zugeführt wird. Das war es dann, falls das so stimmen sollte.
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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon All » So 7. Aug 2016, 17:15

Oder so. :)

Ich gehe mal davon aus, dass die rechtlichen Abläufe vor einem österreichischen Gericht ähnlich gelagert sind, wie vor einem deutschen Gericht.

Folglich wird ein Gutachter bestimmt werden. Für den muss es doch recht einfach sein festzustellen, ob zusätzliche "Energie" zugeführt wird oder nicht.

Das heißt, es müsste an einem neutralen Ort der Aufbau dieses Kraftwerkes unter Anwesenheit des Gutachters erfolgen, um eine wirklich unabhängige Überprüfung zu gewährleisten.

Das wir eine teure Angelegenheit für den, der in dieser Sache unterliegt.
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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon Ernst » So 7. Aug 2016, 17:57

Highway hat geschrieben:Möglich. Darauf warte ich ja schon seit mindestens 2 Jahren, dass das endlich geklärt wird. Frage ist nur, ob das Gericht zur Wahrheitsfindung überhaupt Gutachten benötigt. Es geht ja um den Vorwurf der üblen Nachrede. Dann kommt noch hinzu, das die Beweislast bei Herrn Süß liegen dürfte, dass dort Betrug betrieben wird, selbst wenn das Ding nicht funktioniert! Das stelle ich mir ziemlich schwierig vor, wie Herr Süß das bewerkstelligen will. Da bin ich echt gespannt wie das weiter geht.

Üble Nachrede wärs nur, wenns kein Betrug wäre. Wenn also Dinge verkauft werden, die nicht so funktionieren, wie vom Hersteller als Haupteigenschaft vermarktet wird.
Und da kommt es auf die fachliche Expertise an. Das wird sein Anwalt schon durchsetzen.

Ich denke, das ist das Aus für das AK.
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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon All » So 7. Aug 2016, 17:58

Wie gesagt, ich unterstelle, dass die rechtlichen Abläufe ähnlich gelagert sind, wie in Deutschland.

Die üble Nachrede steht im unmittelbaren im Zusammenhang mit der Funktion des "Kraftwerkes". Wenn also Betrug vorgeworfen wird, der mit der Nichtfunktion dieses Gerätes zusammenhängt, wird ein Gutachten zwingend notwendig.

In der Folge wird der Richter dann einen Sachverständigen beauftragen. Nur dieses Gutachten hat vor Gericht rechtliche Relevanz. Alle anderen Gutachten haben rechtlich gesehen keinerlei Bedeutung.
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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon Ernst » So 7. Aug 2016, 19:06

Highway hat geschrieben:Außerdem liegen ja schon mehrere Gutachten dazu vor, die auch dem Gericht gleich mitgeliefert wurden.

Die gerichtliche Auseinandersetzung hat der Beklagte ja ganz augenscheinlich absichtlich provoziert. Daran ist ja kaum zu zweifeln, wenn man den Inhalt seiner Homepage betrachtet.

Sie sind in die Falle getappt und prognostisch wird dabei schnell der Beklagte zum Kläger mit sicherer Gewinnchance, denn kein renommierter Gutachter wird die Funktionsfähigkeit des Kraftwerkes bestätigen. Und wenn doch, wird der Beklagte darauf drängen, das Ding an einem neutralen Ort von neutralen Ingenieuren testen zu lassen.

Soweit meine Prognose.
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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon Ernst » So 7. Aug 2016, 21:08

Highway hat geschrieben:Nochmal. Die Beweislast liegt beim Beklagten..

Seit wann gilt denn sowas? Dem Beklagten muß seine Schuld bewiesen werden und nicht umgekehrt. Dann kann der sich verteidigen. So läuft das.

Wie der Vorwurf der üblen Nachrede zu werten ist angesichts dem Anlaß dazu, wird sich daran entscheiden, ob gerichtlich festgestellt wird, daß das KW die in der Werbung versprochenen Eigenschaften besitzt oder nicht und ob die Präsentationen gedopt waren oder nicht.

Warten wir einfach ab.
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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon Kurt » So 7. Aug 2016, 22:59

Ernst hat geschrieben:
Highway hat geschrieben:Nochmal. Die Beweislast liegt beim Beklagten..

Seit wann gilt denn sowas? Dem Beklagten muß seine Schuld bewiesen werden und nicht umgekehrt. Dann kann der sich verteidigen. So läuft das.


Vill, vill auch nicht.
Er kann sich verteidigen, fragt sich nur gegen was.

Er hat den Betrug behauptet, er wird ihn wohl beweisen müssen.
(ob das PP, ach ja es ist ja keins, dabei funktioniert oder nicht dürfte wohl zweitrangig sein)

Kurt

Nur wenn es soweit kommen sollte dass bewiesen werden kann das sie bei der Messung besch.. haben hat er eine Chance, ansonsten wohl nicht.

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