Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

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Das statuierte Exempel

Beitragvon Yukterez » So 7. Aug 2016, 23:11

Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz hat geschrieben:Die Save the Planet AG und die Rosch Innovations GmbH bewerben und verkaufen durch ein weiteres in der Schweiz ansässiges Unternehmen, die Rosch Innovations GmbH, ein neuartiges Auftriebskraftwerk, das ohne Einsatz fossiler Brennstoffe in der Lage ist, 24 Stunden am Tag immissionsfreien Strom zu produzieren.

"Save the Planet" (: "Innovations" (: "Strom produzieren" (: Was für ein xxx (:

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das heitere Bezirksgericht

Beitragvon Yukterez » So 7. Aug 2016, 23:31

Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz hat geschrieben:Überdies wurde der grundsätzliche theoretische Nachweis der Funktionsfähigkeit derartiger Anlagen bereits 2004 in einer Veröffenflichung der Russischen Akademie der Wissenschaften erbracht.

Die Quelle dafür wird dann wohl der Richter suchen müssen (:

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Highway bringt mich auf Ideen

Beitragvon Yukterez » So 7. Aug 2016, 23:39

Holzweg hat geschrieben:Dass die Kläger verunglimpfend Betrüger geschimpft werden vom Beklagten, ist ja unstrittig. Da ist eine weitere Beweisführung seitens der Kläger wahrscheinlich nicht erforderlich.

Wenn er mit dem Prozess Erfolg haben sollte verklage ich dich vierfach, du hast mich nämlich nicht nur einen Betrüger sondern auch noch einen Lügner, Fälscher und mutmaßlichen Erpresser genannt. Bete also lieber dass Rosch verliert!

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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon All » Mo 8. Aug 2016, 07:40

Vielleicht bekommt der Beklagte ja auch kalte Füße und stimmt einem Vergleich zu. Und denne? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon All » Mo 8. Aug 2016, 08:11

Schaut euch doch mal den § 111 richtig an.
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(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.
----

Der Absatz 3 hat es in sich. Der "Täter" hat offensichtlich die gesamte Wissenschaft hinter sich. Insofern ist es möglich, dass dem Beklagten gar nichts passiert.
Zuletzt geändert von All am Mo 8. Aug 2016, 08:55, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon Kurt » Mo 8. Aug 2016, 08:12

All hat geschrieben:Vielleicht bekommt der Beklagte ja auch kalte Füße und stimmt einem Vergleich zu. Und denne? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


Dann bekommt er das Anrecht auf eine (teurere) Mitgliedschaft um sich dann eine grosse Anlage kaufen/reservieren (vorausbezahlen) zu dürfen.
Nachdem das Geplätschere ja nicht funktioniert muss er halt auf etwas anderes/vergleichbares umsteigen.

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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon Kurt » Mo 8. Aug 2016, 11:00

Highway hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:...
Nachdem das Geplätschere ja nicht funktioniert....

Da scheinen die Kläger aber noch völlig anderer Meinung zu sein, oder hältst du die für so blöde vor Gericht zu ziehen, wenn an der Sache nichts dran ist?


Die hoffen darauf dass der Beklagte nichts beweisen kann.
Ob das Geplansche nun geht oder nicht ist dabei doch egal.
Es geht um ihren Ruf und damit den Erfolg ihrer "Mitgliederwerberei".

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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon Ernst » Mo 8. Aug 2016, 12:35

Highway hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:...
Nachdem das Geplätschere ja nicht funktioniert....

Da scheinen die Kläger aber noch völlig anderer Meinung zu sein, oder hältst du die für so blöde vor Gericht zu ziehen, wenn an der Sache nichts dran ist?

Nein, natürlich nicht, das ist ja seriös wissenschaftlich nachgewiesen:

http://gaia.ws1.eu/files/NET0515-aukw-teil4.pdf

Das ist ja kompetent dargelegt:

https://www.psiram.com/ge/index.php/Alfred_Evert
Alfred (Fred) Evert ist ein Verfechter der Existenz einer "Freien Energie" und erfolgloser Konstrukteur von Perpetua Mobilia. Im Zusammenhang damit erfand er eine "Fluid-Technologie". Evert ist
Dipl.-Kaufmann und war bis 2005 Professor für betriebswirtschaftliche Informatik an der Hochschule Heilbronn. Außerdem war er als Wirtschaftsberater und Handelsvertreter tätig..


Wieso nur kann ich das nicht nachvollziehen? Obgleich ich Dipl.Ing. für Maschinenbau bin. :?
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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon Ernst » Mo 8. Aug 2016, 14:14

In
http://gaia.ws1.eu/mmr.php
war ja schon ausgerechnet für N=12kW und n=1/38s

Welchen Durchmesser muß dann die Welle haben?











falls ich mich auf die Schnelle nicht verrechnet habe.

Hatten die solche Monsterwelle?
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Re: Das Auftriebskraftwerk kann keine Energie erzeugen

Beitragvon Ernst » Mo 8. Aug 2016, 16:55

Highway hat geschrieben:
Ernst hat geschrieben:In
http://gaia.ws1.eu/mmr.php
war ja schon ausgerechnet für N=12kW und n=1/38s

Nachdem was ich auf den Fotos und Videos gesehen habe - nein!

Kann man denn die von ihm angegebenen 38s pro Umdrehung irgendwo sehen?



Die Zugkraft auf die Kette muß dann bei mal angenommenen 25 cm Radius des Abtriebsrades übrigens sein:



Entsprechend feste Rollenketten existieren.
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