Yukterez hat geschrieben: hat geschrieben:Nach § 103 Abs. 1 StGB darf Erdogan das. Und die Bundesregierung bzw. Merkel muss nach § 104a StGB die Ermächtigung nicht mal begründen.
Ich glaube du läufst hier offene Türen ein, Mikesch sagt ja gar nichts gegen Erdogan und Merkel, der will nur gegen Putin hetzen aber damit sollte einer wie du doch kein Problem haben, oder?
Verwundert,
Noch verwunderter: Ich hetzte gar nicht gegen Putin. Wenn es schon "hetzten" sein muss, dann gegen die undifferenzierten, unreflektierten, platten Verbalinjurien. Dann erwischte es eben mal Sie persönlich, nicht Putin, und nun? Ob ich jetzt Putin, Merkel, Obama, Erdogan und wen auch sonst, für Vollpfosten halte, können Sie hier im Mahag gar nicht wissen.
(Mglw. habe ich in der Richtung was gegen Pergida/AfD geschrieben, auch egal da passt das schon).
Mike