Dummkopf All,
Lopez hat hier niemanden verklagt, sowas geht in einem Forum nicht sondern nur vor Gericht.
Deine dilletantische Einschätzung der Situation für unerheblich haltend,
Yukterez
Yukterez hat geschrieben:Dummkopf All,
Lopez hat hier niemanden verklagt, sowas geht in einem Forum nicht sondern nur vor Gericht.
Deine dilletantische Einschätzung der Situation für unerheblich haltend,
Yukterez
All hat geschrieben:Yukterez hat geschrieben:
Damit, Lopez, haben Sie Ihre Niederlage besiegelt. Bei dieser Ihrer dummdreisten und anmaßenden Verleumdung, die durch nichts gedeckt ist, haben Sie nicht nur die Unschuldsvermutung, die bis zum Spruch des Richters gilt, mißachtet, sondern auch noch die beste Munition gegen sich selbst geliefert. Das, Lopez, ist ausgezeichnet!
Entzückt, Yukterez
Bengel, du bist doch total durcheinander.
Für wen gilt die Unschuldsvermutung??? Na??
Wenn die Unschuldsvermutung in Bezug auf eine(n) Beklagte(n) uneingeschränkt wirksam wäre, dann gäbe es keine Klagen mehr. Die Unschuldsvermutung ginge dann über jede Tat hinaus.
Yukterez hat geschrieben:dass Sie Herrn Schulz verklagen wollen, hätten Sie zwar öffentlich sagen dürfen, nicht aber, dass er des Mobbings, des Stalkings und der Hetze schuldig wäre.
Yukterez hat geschrieben:Nun, Lopez,
dass Sie Herrn Schulz verklagen wollen, hätten Sie zwar öffentlich sagen dürfen, nicht aber, dass er des Mobbings, des Stalkings und der Hetze schuldig wäre.
Jocelyne Lopez hat geschrieben: logisch.
All hat geschrieben:Jocelyne Lopez hat geschrieben:Die Tatsache, dass nach Zustellung der Klageschrift an Joachim Schulz die Klarnamen "Ekkehard Friebe" und "Jocelyne Lopez" unaufgefordert und stillschweigend bei Alpha Centauri anonymisiert wurden, bringt natürlich nichts zur Sache.
Aha, die Klage ist bereits zugestellt.
Die Anonymisierung der Namen ist ja ein nettes Schuldeingeständnis.
...
All hat geschrieben:Für wen gilt die Unschuldsvermutung??? Na??
Wenn die Unschuldsvermutung in Bezug auf eine(n) Beklagte(n) uneingeschränkt wirksam wäre, dann gäbe es keine Klagen mehr. Die Unschuldsvermutung ginge dann über jede Tat hinaus.
Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
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