Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ja, man darf wahre Tatsachenbehauptungen äußern, und das ist nicht strafbar. Nur falsche Tatsachenbehauptungen sind strafbar. Es ist leicht nachzuweisen, dass es sich bei den Stamm-User von Alpha Centauri um eine Mobber- und Stalkerbande.
offenbar sieht man das sowohl bei 1&1 als auch bei hosteurope aber anders... Denn Ihr Blog ist offline, das AC jedoch weiterhin online
Die Sache mit den AGB haben Sie anscheinend nicht ganz verstanden. Gehen wir das also nochmal Schritt für Schritt durch:
- mit Abschluss des Hostingvertrages mit 1&1 erkennen Sie ausdrücklich die AGB an, welche 1&1 das Recht einräumt, bei behaupteten Rechtsverstössen eine Domain abzuklemmen, ohne den Ausgang einer eventuellen juristischen Auseinandersetzung abzuwarten. Es genügt allein die Inaugenscheinnahme der Domaininhalte durch die Rechtsabteilung von 1&1.
- Beispielhaft werden als "Rechte Dritter" "Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte" aufgeführt, erkennbar an dem Zusatz "usw.".
- Die Persönlichkeitsrechte, z.B. die Kontrolle über die Nennung des eigenen Namens, sind zweifellos "Rechte eines Dritten" im Sinne von Ziffer 9.2 AGB.
- Mit der fortgesetzten Nennung der Klarnamen verschiedener User im Zusammenhang mit nicht erwiesenen oder sogar erwiesenermassen falschen Tatsachenbehauptungen haben Sie somit gegen die AGB von 1&1 verstossen.
- 1&1 steht somit das Recht zur fristlosen Kündigung zu. Sie können froh sein, wenn Sie nicht noch mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.
q.e.d