Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Noch einmal: Die Persönlichkeitsrechte eines Menschen schließen auf gar keinen Fall ein Recht ein, Straftaten zu begehen: Davor ist kein Mensch durch seine Persönlichkeitsrechte geschützt.
Jeder Mensch hat in der Tat einen Anspruch auf Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit und ist davor sogar verfassungsmäßig geschützt, Art. 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Schmähkritik (was in Foren eher als "ad hominem Angriffe" bekannt ist,sprich Angriffe gegen die Person selbst und nicht gegen ihre Handlungen oder ihr Verhalten) ist in allen Fällen strafrechtlich relevant, egal was für Handlungen die Person getan hat, wäre sie auch ein Massenmörder, weil sie auf die Anprangerung und Herabsetzung des Wesens eines Menschen zielt, auf sein Charakter, seine Persönlichkeit, seine Eigenarten, seine Herkunft, seine Religion, seine Meinungen, sein Geschlecht.
Dann halte dich doch mal an das Grundgesetz! Es geht nämlich nicht um das Recht, Straftaten zu begehen, sondern um dein Unrecht, jemanden als Straftäter zu bezeichnen, der nicht rechtmäßig verurteilt worden ist! Das ist eben auch der Unterschied zwischen Wull und Joachim, Wulff ist eine Person des öffentlichen Lebens und hat als solcher damit zu leben, dass sein Name vollständig in der Presse genannt wird. Joachim hingegen ist keine Person, die in der Öffentlichkeit steht, ebenso wenig wie du. Deshalb darfst du seinen Namen und seine Anschrift eben nicht veröffentlichen. Lezteres gilt übrigens auch für Wulff, der wohnt schließlich nicht mehr in Schloss Bellevue. Da wurde zwar das Privathaus gezeigt, aber nie die Anschrift genannt.
Auf gar keinen Fall schützen die Persönlichkeitsrechte einen Menschen gegen seine strafrechtlichen Handlungen, oder sogar gegen einen Verdacht auf seine strafrechtlichen Handlungen: Ein Straftäter oder mutmaßlicher Straftäter hat zum Beispiel keinen Anspruch auf Anonymität, sobald ein öffentliches Interesse wegen seinen Handlungen vorliegt (§ 376 StGB).
Natürlich bestehen die Persönlichkeitsrechte weiterhin! Selbst bei Mordverdacht! Hast du in letzter Zeit keine Nachrichten gelesen?!?
Weil kein Mensch Anspruch auf Anonymität bei strafrechtlichen Handlungen und sogar nur beim Verdacht auf strafrechtliche Handlungen hat,
Oh doch! Deshalb sind in vielen Verfahren in Deutschland keine Presse erlaubt und selbst in Prozessen, die von öffentlichem Interesse sind, dürfen keine Kameras sein.
können auch zum Beispiel Verleumdungskampagnen „funktionieren“, die auch überall Gang und Gebe sind: die Medien sind ja auch voll von Verleumdungskampagnen gegen namentlich genannte Personen, das kann man jeden Tag in den Medien feststellen. Der Name von Menschen, die unter Verdacht stehen, strafrechtliche Handlungen begangen zu haben ist nicht geschützt und wird in der Öffentlichkeit genannt, auch bevor der Verdacht geprüft und bestätigt wurde, auch bevor sie dafür verurteilt wurden, auch wenn sie nie dafür verurteilt werden: Die Namen werden genannt (außer bei Minderjährigen), siehe zum Beispiel die Fälle Christian Wulff oder Karl-Theodor zu Guttenberg und viele anderen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht informiert zu werden, dass Straftaten gegangen wurden und von wem, und sie hat auch ein Recht bzw. eine Pflicht mitzuwirken, dass Straftaten verurteilt werden (Anzeigepflicht von Straftaten, § 258 StGB Strafvereitelung).
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Wulff, Guttenberg oder auch Kachelmann sind Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, deshalb werden ihre Namen genannt. Bei jedem anderen verwendet die Zeitung Kürzel. Und Verleumndungskampagnen sind nur weil es sie gibt, noch lange nicht rechtlich erlaubt. Im Gegenteil, was glaubst du, wie oft eine gewisses deutsches Boulevardblatt schon Schadenersatz leisten musste und Widerrufe stehen da jeden Tag drin.
Mobbing, Stalking, Hetze sind Straftaten. Inhaber eines Mobbing-, Stalking und -Hetzforum zu sind ist eine Straftat.
Aber es liegt nicht bei dir, den Schuldigen zu bestimmen! Du bist nicht der Richter! So funktioniert ein Rechtsstaat nicht.