Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Hier kann man seine Meinungen zum Forum und andere Neuigkeiten mitteilen

Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mo 14. Mai 2012, 13:45

Joachim Schulz hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Hallo zusammen,

Ich habe heute folgende e-Mail an die Staatsanwaltschaft meines Wohnsitzes gesendet: ...


Na, dann werde ich mal gelassen auf einen Brief aus Wuppertal warten. Da wird sicher eine Telefonnummer im Briefkopf stehen. (Falls die sich die Mühe machen, mich mit dem Fall zu behelligen.)


Das ist unfassbar, absolut unfassbar... Diese Aussage zeigt was für eine innere Einstellung Joachim Schulz als Bürger in einer Gesellschaft hat: Es halte sich für „unbelligbar“, für unantastbar, die Staatsgewalt wird sich nicht die Mühe geben, ihn zu "behelligen". Das ist absolut unfaßbar.

Vor 6 Jahren wurde ein Hetz-Forum anonym im deutschsprachigen Raum online gestellt, das sich als erklärte Zielsetzung die Verfolgung und „Enttarnung“ einer gesellschaftlichen Personengruppe: Die Kritiker der Relativitätstheorie.

Bei der Klärung dieses extrem schwerwiegenden und hochgradig strafrechtlichrelevanten gesellschaftlich-politischen Deliktes, hält sich Joachim Schulz als von der Staatsgewalt nicht zu „behelligen“. Warum meint er, er könne nicht als Bürger in diesem Kontext „behelligt“ werden, der Dr. Joachim Schulz? Weil er einen Doktor-Titel hat? Weil er Teilchenforscher ist? Weil er möglicherweise einen Beamten-Status hat? Oder eher weil er unter Realitätsverlust leidet, wie alle streng dogmatischen Relativisten, die seit Jahrzehnten glauben, ihre Theorie ist unangreifbar und unantastbar? Das ist absolut unfaßbar...

Das gravierende Problem der anonymen Hetze von bestimmten Personengruppen im Internet und die Machtlosigkeit der Opfer ist gesellschaftlich-politisch so relevant, dass sogar die Bundesjustizministerin es vor nicht allzu langer Zeit angesprochen hat, siehe:

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Kampf gegen Haß im Internet

Kamp gegen Hass im Internet

nto. Frankfurt, 9. Juli. 2008 - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat den Staat und die Zivilgesellschaft zum Kampf gegen Hasspropaganda im Internet aufgerufen. „Der Hass muss raus aus dem Internet“, sagte Frau Zypries auf einer Konferenz am Donnerstag in Berlin. „Weil das Netz anonym ist und soziale Kontrolle kaum stattfindet, verbreiten sich dort auch illegale Inhalte besonders häufig und schnell“. Im Internet gälten aber dieselben Gesetze wie in der realen Welt, sagte die Ministerin. Doch deren Durchsetzung bereite „erhebliche Probleme“. Gelöschte Inhalte tauchten kurze Zeit später an anderer Stelle wieder auf.
[…]
Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, kritisierte die Schwerfälligkeit der Behörden im Kampf gegen Hass im Internet. „Strafanzeigen von unserer Seite wurden regelmäßig innerhalb weniger Tage von den Staatsanwaltschaften eingestellt mit dem Hinweis, die Täter könnten nicht ermittelt werden, weil eine Steuerung über ausländischen Seiten vorliege“, sagte Rose.
[…]
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Fromm, sagte, Extremisten erreichten im Internet „eine Breitenwirkung, die auf anderem Wege so niemals gelingen könnte“.


Dr. Joachim Schulz ist offensichtlich stark persönlich in so einer „Einrichtung“ involviert, die Haß gegen eine Personengruppe anonym im Internet verbreitet, aber er meint, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht die „Mühe machen wird, ihn für den Fall zu behelligen“... Unfaßbar.

Ich werde dafür sorgen, wenn nötig durch Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft, die Generalstaatsanwaltschaft, die Bundesstaatsanwaltschaft und den Europäischen Gerichtshof, dass sich die Staatsanwaltschaft "die Mühe gibt", Dr. Joachim Schulz in diesem Fall zu „behelligen“. Der vorhandene gesellschaftliche Missstand ist mir wichtig genug.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon HD116657 » Mo 14. Mai 2012, 13:56

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Joachim Schulz hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Hallo zusammen,

Ich habe heute folgende e-Mail an die Staatsanwaltschaft meines Wohnsitzes gesendet: ...


Na, dann werde ich mal gelassen auf einen Brief aus Wuppertal warten. Da wird sicher eine Telefonnummer im Briefkopf stehen. (Falls die sich die Mühe machen, mich mit dem Fall zu behelligen.)


Das ist unfassbar, absolut unfassbar... Diese Aussage zeigt was für eine innere Einstellung Joachim Schulz als Bürger in einer Gesellschaft hat: Es halte sich für „unbelligbar“, für unantastbar, die Staatsgewalt wird sich nicht die Mühe geben, ihn zu "behelligen". Das ist absolut unfaßbar.

da ist doch nichts unfaßbar und auch keine schwere innere Einstellung....... - warte einfach ab, dann wird sich zeigen, wer von Euch beiden recht hat
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mo 14. Mai 2012, 14:06

HD116657 hat geschrieben:

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Das ist unfassbar, absolut unfassbar... Diese Aussage zeigt was für eine innere Einstellung Joachim Schulz als Bürger in einer Gesellschaft hat: Es halte sich für „unbelligbar“, für unantastbar, die Staatsgewalt wird sich nicht die Mühe geben, ihn zu "behelligen". Das ist absolut unfaßbar.

da ist doch nichts unfaßbar und auch keine schwere innere Einstellung....... - warte einfach ab, dann wird sich zeigen, wer von Euch beiden recht hat


Ja, das habe ich doch gesagt, ich warte ab. Joachim Schulz hat es auch gesagt, dass er abwartet, und zwar sogar gelassen.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon HD116657 » Mo 14. Mai 2012, 14:47

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ja, das habe ich doch gesagt, ich warte ab. Joachim Schulz hat es auch gesagt, dass er abwartet, und zwar sogar gelassen.

dann wird wohl Joachim Schulz Recht haben, weil er gelassen abwartet und Du unfaßbar.......
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Harald Maurer » Mo 14. Mai 2012, 15:08

Ich ersuche dringend, namentlich bekannte Personen nicht als "Betrüger" oder "Pleitier" zu bezeichnen, weil diese Äußerungen den Wahrheitsbeweis nach sich ziehen, und es sich um eine Verleumdung handelt, sollte dieser Wahrheitsbeweis nicht möglich sein. Die beleidigenden Bezeichnungen sind auch gegenüber einer Person besonders unangebracht, wenn diese Person in diesem Forum nicht vertreten ist und sich daher weder wehren noch rechtfertigen kann. Ich werde derartige inkriminierenden Äußerungen deshalb aus den Beiträgen entfernen!

Grüße
Harald Maurer
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Mirko » Mo 14. Mai 2012, 18:45

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Gluon hat geschrieben:Und dann schaltest du die Bundeswehr ein, oder?


Nein, die Bundeswehr hat damit nichts zu tun.

Falls die Staatsanwaltschaft ihr Job nicht tut, ist der Dienstweg durch die Instanzen:

Oberstaatsanwaltschaft
Generalstaatsanwaltschaft
Bundesstaatsanwaltschaft
Europäischer Gerichtshof


Du solltest mal eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Kostet meist nicht mehr als 50 €. Das sollte dir deine Sache eigentlich wert sein. Du willst doch schließlich Erfolg haben.

Der Europäische Gerichtshof ist kaum zuständig.

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Auslegung des EU-Rechts zuständig und gewährleistet damit, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise angewendet wird. Außerdem kann der Gerichtshof in Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen entscheiden. Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen können sich ebenfalls mit einer Rechtssache an den Gerichtshof wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Organ der EU ihre Rechte verletzt hat.

http://europa.eu/about-eu/institutions- ... dex_de.htm
Mirko
 
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon M.S » Mo 14. Mai 2012, 19:01

Mirko hat geschrieben:
Du solltest mal eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Kostet meist nicht mehr als 50 €. Das sollte dir deine Sache eigentlich wert sein. Du willst doch schließlich Erfolg haben.
....


In Österreich gibt es (ich glaube 1 Mal in der Woche) an den Bezirksgerichten eine kostenlose Rechtsberatung, wo man sich zumindest rudimentär einmal informieren kann. Vielleicht gibt es das ja in Deutschland auch. So kompliziert scheint dieser Fall ja nicht zu sein, daß man da einen absoluten Spitzenanwalt braucht.
.
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Britta » Mo 14. Mai 2012, 20:22

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Ich darf, wenn Straftaten gegen mich verübt wurden, öffentlich sagen, wer es war, wenn ich es weiß, ich darf sogar im Rahmen § 32 StGB (Notwehr) öffentlich einen Verdacht äußern, wer es sein könnte, wie es zum Beispiel in dieser Webseite getan wird: http://promedwatch.blogspot.de/

Offenbar sieht die Justiz das anders:

Rajiv Singh hat geschrieben:
Rajiv Singh sagt tschüss!

Nach über zwei Jahren Bloggerei über den Skeptiker-Verein GWUP e. V. und den anonymen Internetpranger Esowatch.com sagt Rajiv Singh seinen Lesern tschüss!

Auslöser für diesen Schritt ist das Telefonat mit einem Anwalt des mutmaßlichen Esowatch.com-Herausgebers, der Inhalte unter Eselwatch.com gelöscht haben möchte und vorsondierte, ob er dieses Ziel erreichen kann, indem er Rajiv Singh systematisch für Inhalte unter GWUP.WATCH und/oder Promed.Watch abmahnt und so unter Druck setzt (O-Ton: „Ich finde etwas ...“).

Da es für Anwälte relativ einfach ist, „irgendetwas“ zu finden, nimmt Rajiv Singh GWUP.WATCH und Promed. Watch aus dem Netz. Auch wenn dies aus Sicht des Anwalts zu spät sei, weil Rajiv Singhs Konto schon im Minus sei.

Auch auf der Seite wurde massiv gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen - wie in deinem Schmuddel-Blog - und darum wurde sie auch zu Recht abgemahnt. Wie in deinem Blog finden sich darüber hinaus auch Üble Nachrede, Verleumdungen und Rufmord. Bei 1&1 bist du genau deswegen abgeklemmt worden, wie auch Friebe und auch wenn du das nicht zugeben willst, es ist eine Tatsache.

Und nein, du darfst das nicht sagen:

Pranger Aktion der Ariane F. » Der Westen hat geschrieben:
Ihre Rache-Aktion gegen einem Stalker könnte für die Hochspringerin Ariane Friedrich disziplinarrechtliche Folgen haben. Ihr Dienstherr, die Hessische Polizei, ermittelt jetzt gegen Friedrich, die Polizeikommissarin ist. Die Aktion auf Facebook hatte eine bundesweite Debatte ausgelöst.

Für Hochspringerin Ariane Friedrich könnte die Veröffentlichung des Namens eines sie sexuell belästigenden E-Mail-Schreibers mit einem Disziplinarverfahren durch ihren Dienstherrn Hessische Polizei enden. Der Strafenkatalog sieht unter anderem einen Verweis oder eine Geldbuße vor.

Die 27-Jährige hatte vergangene Woche auf ihrer Facebook-Seite aus einer Mail mit anzüglichem Inhalt zitiert. Sie machte Namen und Wohnort des Schreibers bekannt, der ihr in einer Datei ein Foto seines Geschlechtsteils anbot. Mit dem Anprangern hat Friedrich laut Experten Persönlichkeitsrechte verletzt. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter rügte Friedrichs Outing ihres Stalkers. (dapd)

Hier liegt offenbar ein echter Fall von Stalking im Netz vor (nach Bell ist das erlaubt…) und dennoch greifen die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten und es hat nichts damit zu tun, dass Frau F. Beamtin ist. Jocelyne nutzt das Forum hier um Joachim anzuprangern, seltsam dass sie ihre Anzeige noch nicht in ihrem Blog stehen hat. Da soll wohl lieber Harald den Ärger kriegen und sie geht auf Nummer sicher. :?

Jocelyne hat wieder mal den Bogen mehr als überspannt, sie wird früher oder später die Konsequenzen tragen müssen. Je eher desto besser. Ich verstehe auch nicht, dass Harald das hier so gegen Joachim duldet. Wenn Jocelyne und ich uns streiten ist das noch etwas anderes. Aber Joachim hat nun wirklich nichts getan, das Jocelyne hier soviel Raum für ihren Dreck gegeben wird. Ich kann das nicht verstehen. Dass das gegen geltendes Recht verstößt, sollte jedem inzwischen klar sein. Sogar ihr selbst. Es wurde ihr ja inzwischen oft genug erklärt und belegt.



Inzwischen ist Jocelyne immer noch die Zitate aus den von ihr genannten Links von AC schuldig, wo denn die Beleidigungen und Verleumdungen gegen sie sind. :evil:

Britta hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:



Ich habe jetzt mehrere von den Links durchgearbeitet und kann keine Beleidigungen gegen dich finden. Zitiere doch mal. :!:
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Britta » Mo 14. Mai 2012, 20:25

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Alle kritische User hier wurden auch von Alpha Centauri diffamiert, beleidigt und verfolgt.

Auch da bist du in der Beweispflicht, so ist es ein Verleumdung.
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Britta » Mo 14. Mai 2012, 20:35

Advocatus Diaboli hat geschrieben:
Nur weil ein Rechtsanwalt etwas schreibt ... ist es keine relevante Quelle.

Interessante Quelle wäre es allenfalls, wenn er disbezügliche Urteile nennen würde .... tut er aber nicht ... insofern ists reine Spekulation.

Ich halte die These für kompletten Blödsinn. Schwierig wird es wie gesagt erst, wenn man über jemanden die Unwahrheit schreibt.

Du meintest sicher "diesbezügliche", bei deiner Signatur solltest du auf solche Dinge achten. :mrgreen:

Was du für Blödsinn hältst, wird einen Richter wenig interessieren, wenn Jocelyne vor dem steht. Wird ihr sicher den Hintern retten, wenn sie vor einem deutschen Gericht sagt, da war so ein anonymer Typ, der hat mir in einem österreichischen Forum erklärt, man dürfe jemanden öffentlich einer Straftat bezichtigen. Ein Blick bei Wikipedia und ins Buch mit den Gesetzten sollte weiter helfen:

Wikipedia » Üble Nachrede hat geschrieben:
Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass die (vorgeworfene) Tatsache nicht „erweislich wahr“ (in Österreich reicht u. U. auch der gute Glaube) ist, d. h. kein Wahrheitsbeweis vorliegt.

Ist die Tatsachenbehauptung unwahr und weiß dies der Täter der vermeintlichen Üblen Nachrede, so handelt es sich stattdessen um eine Verleumdung nach § 187 StGB.

Deutschland

§ 186 StGB:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Österreich

§ 111 Absatz 1 StGB:

„Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“

Die Tat ist straffrei, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird oder der Täter im guten Glauben gehandelt hat (§ 111 Abs. 3). Wenn die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist, erhöht sich der Strafrahmen auf ein Jahr (§ 111 (2)) und es entfällt der gute Glaube als Rechtfertigungsgrund. Die Sechs-Wochen-Frist (wie sie in Liechtenstein noch gilt) für Privatanklagedelikte nach § 46 StPO (alt)t ist ab dem 1. Januar 2008 in der österreichischen StPO aufgehoben worden. Grundsätzlich ist nunmehr die spezielle Verjährungsfrist nach den §§ 57 f. StGB zu beachten. Die Privatanklage ist nun in § 71 StPO (neu) geregelt.

Von der Verleumdung grenzt sich die üble Nachrede in Österreich dadurch hab, dass jene auf Vorwürfe beschränkt ist, die strafrechtlich verfolgt werden (Offizialdelikte).


Schweiz

Die üble Nachrede wird in der Schweiz durch den Artikel 173 des Schweizer Strafgesetzbuchs unter Strafe gestellt. Ebenfalls justiziabel ist nach Artikel 175 die üble Nachrede oder Verleumdung gegen einen Verstorbenen oder einen verschollen Erklärten.

Üble Nachrede

    1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

    2. Beweist der Beschuldigte, dass die von ihm vorgebrachte oder weiterverbreitete Äußerung der Wahrheit entspricht, oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten, so ist er nicht strafbar.

    3. Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äußerungen, die ohne Wahrung öffentlicher Interessen oder sonst wie ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der Absicht vorgebracht oder verbreitet werden, jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn sich die Äußerungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen.

    4. Nimmt der Täter seine Äußerung als unwahr zurück, so kann er milder bestraft oder ganz von Strafe befreit werden.

    5. Hat der Beschuldigte den Wahrheitsbeweis nicht erbracht oder sind seine Äußerungen unwahr oder nimmt der Beschuldigte sie zurück, so hat der Richter dies im Urteil oder in einer andern Urkunde festzustellen.

Tathandlungen

Tatsache behaupten (das heißt, der Autor identifiziert sich mit der Behauptung)

Tatsache verbreiten (das heißt, der Autor zitiert eine tatsächlich oder vermeintlich fremde Behauptung, und sei es auch nur „unter dem Siegel der Verschwiegenheit“). In beiden Fällen muss dies in „Beziehung auf einen anderen“ geschehen. Es muss sich also um eine andere Person handeln, oder um eine Personengruppe, die genau bestimmbar sein muss (Beispiel: „die Betrüger der Sparbank Dortmund“).

Wird dagegen die Behauptung direkt gegenüber der beleidigten Person geäußert, kommt alleine Beleidigung in Frage. Wenn eine Tatsache eine Straftat ist, so kommt es auf ein eventuelles Urteil an. Je nachdem liegt Üble Nachrede vor oder nicht. Werturteile sind keine üble Nachrede, aber u. U. eine Beleidigung.


Wahrheitsbeweis

Objektive Bedingung der Strafbarkeit ist die Nichterweislichkeit der Wahrheit der Tatsache. Gerade durch die dogmatische Einordnung der Nichterweislichkeit als objektive Bedingung der Strafbarkeit muss der Beschuldigte (Angeklagte) auch die Beweislast hierzu tragen.

Der Wahrheitsbeweis spielt in vielen Ehrenschutzverfahren eine erhebliche Rolle. Er ist schrankenlos zugelassen.


Konsequenzen der Behauptung oder Verbreitung

Die Aussage (Tatsache) muss geeignet sein, die Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Zu beachten ist, dass im Einzelfall die Tat nach § 193 StGB (D) – Wahrnehmung berechtigter Interessen – gerechtfertigt sein kann, etwa wenn die Behauptung guten Glaubens im Rahmen eines Prozesses oder einer Strafanzeige aufgestellt wurde. Die Meinungsfreiheit kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Wahrnehmung berechtigter Interessen begründen, wenn es sich um bewusst oder erwiesenermaßen unwahre Tatsachenbehauptungen handelt.

Üble Nachrede und Beleidigung werden von der Staatsanwaltschaft nur im Falle eines öffentlichen Interesses verfolgt; dafür muss in der Regel der Rechtsfrieden über die Person des Beleidigten hinaus gestört sein oder ein besonders schwerer Fall vorliegen. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt und der Verletzte auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen, §§ 374 ff. StPO.

Es ist keine erwiesene Tatsache, dass AC ein Mobber- und Stalkerforum ist.

Jocelyne hat sich auch nie an AC gewendet und Aussagen dort beklagt. Das wäre aber der aller erste Schritt gewesen. Sie hätte an Karl schreiben müssen, und dann an Joachim, solange dieser noch Provider von AC war. Dann hätte sie eine Abmahnung schreiben können oder auf Unterlassung klagen. All das ist nie geschehen. Alleine die Behauptung AC sei ein Mobbing und Stalking Forum ist Unrecht.

Die so oft wiederholte Anschuldigung, Joachim XXX würde der Betreiber eines Mobbing und Stalking Forum sein, ist üble Nachrede nach § 186 StGB (D) vermutlich sogar Verleumdung nach § 187 StGB.

Wikipedia » Üble Nachrede hat geschrieben:
Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass die (vorgeworfene) Tatsache nicht „erweislich wahr“ (in Österreich reicht u. U. auch der gute Glaube) ist, d. h. kein Wahrheitsbeweis vorliegt.


Die Aussage von Jocelyne, AC wäre ein Mobbing und Stalking Forum ist keine erwiesene Tatsache, das ist nur ihre Wertung.

Die Aussage, Herr/Frau [vollständigen Namen einsetzen] hat die [Straftat] begannen ist auf jeden Fall eine Straftat, wenn Herr/Frau nicht rechtskräftig verurteilt wurden. Und selbst dann gilt weiter das Persönlichkeitsrecht. Auch dann kann es strafbar sein, jemand öffentlich so zu bezeichnen. Darüber hinaus verstößt Jocelyne auch noch gegen das Persönlichkeitsrecht, aber das hatten wir ja schon.

Und nun kannst du den ganz sachlichen Beitrag wieder unter Trollen verbuchen, damit du dich um eine Stellungsnahme drücken kannst, wie bei den ganzen anderen Dingen, wo du hier untergegangen bist.

Du behauptest ja auch:

edler Ritter blitzgescheit hat geschrieben:
Ja, so ist es. Mobbing und Stalking im Netz ist erlaubt


Was ist nun mit deiner Behauptung?
Zuletzt geändert von Britta am Mo 14. Mai 2012, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.
Britta
 
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