Jocelyne Lopez hat geschrieben:Gut, weil das Pärchen Manuel K./Britta, das Null Ahnung von Recht hat, aber als bekannte Anhänger von Esowatch los sabbelt
, hier ein paar Einzelheiten über den Fall Promed e.V.:
Ach arme Jocelyne, du hast keine Ahnung von Recht. Wer will denn bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, und meint das bierernst? Wer teilt hier noch deine Rechtsauffassung?
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Promed.Watch ist ein anonymer Abwehr-Blog gegen Esowatch, speziell gegen Promed e.V., ein Verein, der sich öffentlich als Unterstützer und Werber für Esowatch in der Öffentlichkeit bekannt hatte:
Zitat von Rajiv Singh:
In diesem Weblog dreht sich alles um die Organisation Promed e.V. (Verein gegen unlautere Praktiken im Gesundheitswesen) und ihre Verbindungen zum Internet-Portal Esowatch.com. Esowatch.com steht im Verdacht, im Schutz der Anonymität zum Teil schwere Straftaten begangen zu haben und weiter zu begehen.
Ziel von Promed.Watch ist es, strafrechtlich und privatrechlich relevante Rechtsverstöße zu dokumentieren und die Identität der Esowatch-Autoren, -Administratoren und -Herausgeber gemäß § 32 StGB (Notwehr) preiszugeben.
Ich habe regelmäßig die Artikel von Promed-Watch in meinem eigenen Blog kommentarlos verlinkt.
Irgendwann vor ein paar Jahren wurde vom Vereinsvorsitz von Promed e.V. eine Anzeige gegen den anonymen Herausgeber von Promed-Watch wegen den Inhalten seines Blogs und gegen mich erstattet, weil ich seinen Blog verlinke.
Echt? Noch eine Anzeige gegen dich? Wie gemein.
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Der Herausgeber des anonymen Blogs Promed-Watch wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeladen und hat die Vorladung wahrgenommen, weil er nur nach außen anonym ist: Er hat von vornherein eine Selbstanzeige bei der Polizei als Herausgeber dieses anonymen Blogs Promed-Watch erstattet.
Ich wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeladen und habe die Vorladung wahrgenommen, weil ich ein gültiges Impressum habe, das ladungsfähig ist.
Dass die Polizei dich ausfindig machen kann, bedeutet nicht, dass dein Impressum gültig ist. Es ist nun mal so, dass du da c/o Friebe stehen hast, und nicht bei Friebe wohnst. Du beugst das Recht zu deinen Gunsten, was meinst du was im Web los wäre wenn jeder das so macht?
Lies es doch nach:
Impressumspflicht, notwendige Angaben » Erweiterte Impressumspflicht, § 55 II RStV hat geschrieben:Anbieter mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text und Bild wiedergegeben werden, haben sowohl die Angaben nach § 5 TMG zu machen als auch einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.
Was ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot sein soll, verrät das Gesetz nicht.
Lediglich die Gesetzesbegründung umschreibt diese als Angebote, "die massenkommunikativen Charakter aufweisen und damit als elektronische Presse beschrieben werden". In der Literatur wird unter einer redaktionellen Gestaltung zumeist eine planvolle, nicht notwendig gewerbsmäßige Tätigkeit verstanden, die auf inhaltliche, sprachliche, graphische oder akustische Bearbeitung eines Angebotes abzielt und der Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung oder der Information zu dienen bestimmt ist.
Von Sinn und Zweck her spricht einiges für ein weites Begriffsverständnis und für den Bewertungsfaktor, ob es sich um ein Angebot handelt, das für die öffentliche Meinungsbildung relevant ist und für das ein in seinen Betroffener Interesse an einer Richtigstellung haben könnte. Je nach konkreter Gestaltung könnte ein Blog unter § 55 II RStV fallen, mit der Folge, dass auch ohne Geschäftsmäßigkeit die Angaben nach § 5 TMG zu machen sind.
Ist doch was du machst und auch erreichen willst, die Öffentlichkeit informieren.
Impressumspflicht » erforderlichen Angaben hat geschrieben:§ 5 TMG (Gesetzeswortlaut im Folgenden immer kursiv geschrieben)
1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen.[…]
Die Angabe einer bloßen Postfachadresse wurde schon unter der Fassung des TDG als nicht genügt angesehen, (Schneider, Harald, Anwaltliche Webangebote - Die Ausgestaltung der Impressumspflicht nach § 6 TDG, MDR 2002, 1236; Brunst, Philipp, Umsetzungsprobleme der Impressumspflicht bei Webangeboten, MMR 2004, 8, 10); mit dem TMG wurde verdeutlicht, dass es sich
bei der angegebenen Adresse um eine ladungsfähige Anschrift i.S.V. § 253 II 1 ZPO i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO handeln muss.
§ 55 II RStV Anbieter mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten haben die oben dargestellten Angaben nach § 5 TMG zu machen und einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.
Noch Fragen? Jedenfalls kannst du hinterher nicht behaupten, du hättest es nicht gewußt.
Tatsache ist und bleibt, dein c/o Friebe im Impressum ist falsch, denn dort steht keine ladungsfähige Adresse. Ich habe bei irgendeinem Freund mein Namen an den Briefkasten geklebt reicht eben nicht. Dass die Polizei deine richtige Anschrift ermitteln kann, bedeutet nicht, dass dein "c/o Friebe" eine ladungsfähige Adresse ist. Schau doch mal unter § 253 II 1 ZPO i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO nach.
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Kurz berichtet: Gegen uns beide wurde die Strafanzeige des Vereins Promed e.V. eingestellt: Die Staatsanwaltschaft hat unser berechtigtes Interesse zur Verbreitung von Informationen und Hinweisen über Straftaten anerkannt, einschließlich mit Namennennung der mutmaßlichen Täter, weil die Hinweise und Informationen sachlich formuliert waren und sich auf Tatsachenbehauptungen beschränkten, ohne Beleidigungen und Beschimpfungen der mutmaßlichen Täter.
Siehe Berichterstattung über die Einstellung der Anzeige aus dem Blog Promed-Watch: Mobbing-Portal Esowatch: Ermittlungen gegen Promed-Watch eingestellt
Zitat von Rajiv Singh:
- Fazit: Die Darstellungen dieses Blogs wurden (im Kontext der Strafanzeige) als strafrechtlich unerheblich angesehen, weil sie nicht direkt beleidigend waren und die belastenden Äußerungen zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht wurden. – Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist zwar kein Freibrief – kann von Esowatch.com-Geschädigten jedoch als gute und Mut machende Nachricht angesehen werden.
Sicher nicht, denn es wurde nur auf den Weg der Privatklage verwiesen. Was du schreibst ist deine Interpretation. Wenn das da alles im Rahmen des Rechts gewesen wäre, hätte eine Privatklage ja auch nie Erfolg haben können, dann hätte „Rajiv Singh“ ja nicht tschüß sagen müssen, sondern ganz entspannt zum Anwalt gehen können. Kein Problem, verklage mich doch, die Staatsanwaltschaft sagt das ist alles in Ordnung so. Also warum hat Rajiv Singh denn sonst tschüß gesagt, wenn doch Alles rechtens ist? Weil eine Privatklage große Aussicht auf Erfolg hatte.
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Kurz darauf hat auch der Verein Promed e.V. eine Erklärung aus seiner Webseite selbstständig entfernt, wonach er sich zu Esowatch bekannte...
Das bedeutet, noch einmal als Grundlagen der Gesetzgebung und der Rechtssprechung:
1. Ich darf in meinem Blog schreiben: „
Heinz Mayer hat mich Gestern verprügelt[i]“, weil es eine sachliche Tatsachenbehauptung ist.
Du darfst auch nicht jede Tatsache öffentlich verbreiten, und das Beispiel ist falsch. Du darfst ja schreiben, du glaubst ein Joachim S. ist der verantwortliche für AC. Aber du darfst nicht schreiben, Joachim XXX ist der Betreiber eines illegalen Stalking und Mobbing Forums. Denn hier fehlt der Beweis. Und selbst dann ist es fraglich ob du es so schreiben dürftest.
Selbst verurteile Straftäter haben ein Persönlichkeitsrecht. Nur weil du meinst, das Forum wäre illegal und dort gibt es Straftaten ist es nicht so. Das ist nur deine Meinung. Gerichte entscheiden, was eine Straftat ist, und nicht eine Jocelyne.
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Ich darf nicht in meinem Blog schreiben: „[i]Dieser Drecksack Heinz Mayer hat mich Gestern verprügelt“, weil es keine sachliche Tatsachenbehauptung ist und diese Äußerung in allen Fällen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzt, egal was er getan hat, wäre er auch ein Massenmörder.
Gut, dann hast du also erkannt, dass du über Dr. Singer nicht das schreiben darfst, was du schreibst. Wann entfernst du es?
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
2. Ariane Friedrich darf schreiben: "Heinz Mayer stalkt mich und hat mich gestern eine sexualbelästigende e-Mail mit Nacktfotos geschickt".
Nein das darf sie nicht schreiben. Lese es doch nochmal nach. Erstmal müsste sichergestellt sein, dass es der richtige
Heinz Mayer ist, denn es gibt sicher mehr mit diesem Namen, alle Anderen werden das nicht lustig finden. Dann weiß sie auch nicht, ob es wirklich ein
Heinz Mayer ist, kann ja auch nur einer sein, der den Namen angibt.
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Ariane Friedrich darf nicht schreiben: "Dieser Drecksack Heinz Mayer hat mich gestern eine Mail mit Nacktfotos geschickt", sie darf auch nicht die E-Mail vorwörtlich zitieren und die Nacktfotos veröffentlichen.
Steht doch außer Frage, hindert dich aber nicht an solchen Aussagen. Dr. Singer beleidigst du ständig in deinem Blog.
Jocelyne Lopez hat geschrieben:3. Ich darf in meinem Blog schreiben: "
Dr. Joachim XXX war Inhaber eines Mobbing- und Hetzforums Alpha Centauri und gibt an, sein Forum einem Freund übertragen zu haben“, weil es sich um sachliche Tatsachenbehauptungen handelt.
Ich darf dabei weder Dr. Joachim Schulz noch seinen Freund beschimpfen und beleidigen.
Voilà. Noch Fragen?
Nein darfst du nicht. Erstmal muss gerichtlich bestätigt werden, dass AC ein solches Forum ist, nur weil du das glaubst, ist es keine Tatsache.
Dann muss bestätigt und belegt werden, dass Joachim wirklich der Inhaber und der Betreiber war, auch dass ist nur deine Vermutung. Du fragst ja hier im Forum noch nach.
Und selbst dann, darfst du es nicht schreiben, denn hier greifen die Persönlichkeitsrechte von Joachim.
Voilà. Noch Fragen?
Frage einen Anwalt, aber du wirst dann sicher den belehren, du wirst es nicht einsehen, selbst wenn ein Richter dir sagt, nein Frau Lopez, das dürfen sie so nicht, das verstößt gegen das Recht, wirst du sagen, der Richter hat doch keine Ahnung.
Dein Ritter hat dich da gut beschrieben:
Ritter Edelmut hat geschrieben:Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Was für "leeren Unterstellungen"?
Dass Du seit Anfang 2006 der rechtlich haftende Inhaber und C-Administrator des Hetz-Forums Alpha Centauri war und das Ding dann mit unveränderten Inhalten und unveränderten Zielsetzungen auf einen anonymen Server in die Wallerei verlegt hast?
Ja, das ist in der Tat eine völlig leere Unterstellung.
Nocheinmal : für diese Lüge hast Du nicht den kleinsten Anhaltspunkt. Bezüglich Joachim verhälst Du Dich genauso, wie Du Deinen Kritikern vorwirfst, sich Dir gegenüber zu verhalten ...
Du überziehst ihn, wo immer Du kannst, mit völlig haltlosen Lügen und Verleumdungen ... ohne ein Indiz für
Deine diesbezüglich wirklich unverschämten Lügen und Verleumdungen anbieten zu können. ... davon ab, dass ein Indiz alleine da eh nicht reicht ... aber noch nicht einmal das eine hast Du.
Bezüglich Joachim verhälst Du Dich
wie ein kleines Mädchen, dass möchte, dass es den Weihnachtsmann doch gibt. Mit den Füssen wütend auf den Boden stampft und laut ruft; "Es gibt ihn aber doch! Es gibt ihn aber doch! Ich will aber, dass es ihn gibt! Ich will aber dass es ihn gibt".
Ich für meinen Teil bin völlig davon überzeugt, dass Joachim Dir immer so begegnet ist, wie er es Dir selber beschrieben hat: So ist es. Ich war dir gegenüber immer höflich und meistens geduldig.
Beweise das Gegenteil, wenn du kannst." Und ich bin sehr gespannt auf einen Link von Dir, der das Gegenteil beweist!
Und bisher hast du nur ein paar Links genannt, und ein PDF gegeben, aber nicht eine konkrete Stelle zitiert. Stampf mal weiter, der Richter wird von dir begeistert sein, wenn du belehrt wirst. Deine anstehende Verhandlung wird wohl öffentlich sein, mal sehen wer alles kommt. Bring auch deinen Ritter mit.
Jocelyne, wirklich, was du machst ist ganz übler Rufmord, allein diese vier Links:
Das Mobbing-Forum von Dr. Joachim XXX und OffizialdelikteDer persönlich haftende Verantwortliche des Mobbing-Forums Alpha Centauri ist Dr. Joachim XXX, Mitarbeiter bei DESY HamburgZwei Teilchenforscher sind in Cyber-Mobbing involviert: Dr. Marc-Rainer XXX (XXX) und Dr. Joachim XXX (XXX)Strafrechtlich relevante Inhalte von Dr. Joachim XXX bei Spektrum.deDas darfst du so nicht. Du prangerst Joachim an und was du da machst, verstößt gegen das Gesetz. Das wirst du aber nie einsehen, selbst wenn es dir der oberste Bundesrichter persönlich erklären würde.