Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Hier kann man seine Meinungen zum Forum und andere Neuigkeiten mitteilen

Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Britta » Mo 14. Mai 2012, 21:55

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Und was ist es denn, jemanden "als Werberin" von Forum zu Forum zu verfolgen, um sie "öffentlich zu widersprechen", wenn nicht Mobbing und Stalking, wobei das "[i]Widerspruch[i]" zum Beispiel so aussah?

http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2008/ ... ng-gesetz/

In dem Link ist nichts von AC zu finden. Werberin ist auch kein Schimpfwort und keine Beleidigung. Was verstehst du an:

Gluon hat geschrieben:
Jocelyne Lopez wurde nicht gemobbt und gestalkt, sondern sie sie ist als Werberin von Forum zu Forum getingelt und in diesen Forum haben ihr einige Mitglieder des AC öffentlich widersprochen.

nicht? Er meint dich mit Werberin, und das machst du heute doch auch noch. Du wirbst für deine Sache. Wobei das nun keine gute Werbung ist. Und dir wird auch heute noch widersprochen. Oft sagt dir dann nach einigen Querelen auch der Forenbetreiber wie er dein Auftreten so sieht:

Renitenz hat geschrieben:
…, du Xanthippe!

Wer nicht 100% für dich ist, ist automatisch 100% gegen dich. Du begreifst dich sehr offensichtlich als Mittelpunkt der Wahrheit.

Dir ist es wohl in deinem Leben ein größeres Anliegen, möglichst alle Sackgassen zu versuchen.

Außerdem werde ich in meinem Zeitwort-Wohnzimmer schreiben was ich für richtig halte. Ich mische mich in deinen Blog auch nicht ein und dein Kampf hier dient doch nur der Abwehr einer Kritik an den Inhalten deines Blogs, wofür du das Zeitwort-Wohnzimmer vollkotzt.

Greise Göre, patz mich nicht an, sonst haben deine "Feinde" gleich noch so einen pöhsen Menschen, auf den sie sich berufen können, der dir eine weitere objektive Unterstützung entzogen haben wird. Lerne den Unterschied zwischen Freund und Feind, dann ersparst du dir den Schaum vorm Mund und vielleicht auch die Psychiatrie.

Und das passt schon, du willst Anerkennung von Kritik, erklärst aber jeden der eine andere Meinung also du vertritt zum Stalker, bestes Beispiel bin ich. Wir waren solange "befreundet", bis ich deine Verschwörungstheorie von GOM nicht mehr glauben wollte, da bist du abgedreht. Kann man hier im Forum nachlesen.

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
oder so:
http://www.jocelyne-lopez.de/pdfDateien ... kforum.pdf

Nein, nein, kein Problem bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, um das Forum Alpha Centauri von Joachim Schulz als Mobbing- und Stalking-Forum zu erklären. Auf dem Spiel wären also für ihn drei Monate bis 5 Jahren Freiheitsstraf.

Das ist auch nicht aus dem AC, wird also die Staatsanwaltschaft wohl kalt lassen.

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Die einzigen, die etwas machen könnten, sind Rechtsanwälte. Aber das Ding kann für Dich natürlich auch nach hinten losgehen. In dem Augenblick, da Joachim sich entschließt zivilrechtlich gegen Dich vorzugehen, fliegt Dir das ganze zivilrechtlich um die Ohren. Da bin ich mir absolut sicher.

Es fliegt dann in der Tat das ganze zivilrechtlich um die Ohren, aber nicht um meine, sondern um die von Joachim Schulz.

Ich brauche nur ein paar Threads aus Alpha Centauri zu drucken (die Richter bewerten nur Bildschirm-Ausdrücke) und das ist keinen Aufwand, zum Beispiel aus folgenden unerschöpflichen Rubriken von Alpha Centauri:


und abzuwarten, auf welche Summe der Richter die Schadenersatzforderung festlegt. Ich bin zwar keine Promi und keine Millionärin und soll deswegen nicht mit einer 5-stelligen Summe rechnen, aber eine 4-stellige Summe ist garantiert drin für Joachim Schulz, plus alle Rechtsanwalt- und Gerichtskosten.

Dasselbe könnte Ekkehard Friebe tun und abwarten, auf welche Summe der Richter die Schadenersatzforderung festlegt.

Dasselbe könnte auch ein paar Mitglieder der ex-GFWP tun und abwarten, auf welche Summe der Richter die Schadenersatzforderung festlegt.

In der Haut von Joachim Schulz möchte ich nicht stecken, wenn es zivilrechtlich losgeht.

Du kannst nicht einfach nur solche Links angeben, denn so wird es die Staatsanwaltschaft nicht interessieren, du musst ganz genau die Stellen benennen, wo du da belästigt oder so wurdest. Der Staatsanwalt kann die nicht selber suchen, diese Zeit hat er nicht.

Kannst du nun mal ein paar zitieren? Sind ja wie du sagst so viele, zitiere doch mal ein paar. Die müsstest du doch gleich auf den ersten Griff finden, wenn das so viele sind.

Wenn hier die Aufhetzer mal fair zu dir wären, würden sie dir sagen, dass du da auf dem ganz falschen Dampfer bist. Die Staatsanwaltschaft wird sich nicht die Mühe machen, hunderte Seite zu lesen, um nach etwas zu suchen. Und konkret hast du auch nichts, dass du zitieren kannst. Deinen Blog dagegen wird die Staatsanwaltschaft wohl schon interessanter finden.
Zuletzt geändert von Britta am Mo 14. Mai 2012, 22:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Britta » Mo 14. Mai 2012, 22:05

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Dr. Joachim XXX ist offensichtlich stark persönlich in so einer „Einrichtung“ involviert, die Haß gegen eine Personengruppe anonym im Internet verbreitet, aber er meint, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht die „Mühe machen wird, ihn für den Fall zu behelligen“... Unfaßbar.

Super, und die nächste Üble Nachrede, ja wirklich unfassbar.


Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Das ist unfassbar, absolut unfassbar... Diese Aussage zeigt was für eine innere Einstellung Joachim Schulz als Bürger in einer Gesellschaft hat: Es halte sich für „unbelligbar“, für unantastbar, die Staatsgewalt wird sich nicht die Mühe geben, ihn zu "behelligen". Das ist absolut unfaßbar.

Unfassbar ist nur deine krude Rechtauffassung.

Joachim sieht es einfach wie es ist, du hast nichts vorzuweisen und keifst und zeterst nur rum. Aber auf der anderen Seite bist du es die Andere und vor allem auch Joachim massiv angreift, seine Persönlichkeitsrechte verletzt und ihn auch noch beleidigt. Von den ganzen Unterstellungen mal abgesehen.

Selbst dein Ritter sagt dir schon, dass es nicht gut aussieht für dich. Es ist wirklich anzunehmen, dass die Staatsgewalt sich darum nicht mal bei Joachim melden wird, sondern dein Gezeter einfach entsorgt. Wirst sehen, da kannst du mal versuchen bis zum Europäischen Gerichtshof zu ziehen, da lachen ja die Hühner über dich.


Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Vor 6 Jahren wurde ein Hetz-Forum anonym im deutschsprachigen Raum online gestellt, das sich als erklärte Zielsetzung die Verfolgung und „Enttarnung“ einer gesellschaftlichen Personengruppe: Die Kritiker der Relativitätstheorie.

Bei der Klärung dieses extrem schwerwiegenden und hochgradig strafrechtlichrelevanten gesellschaftlich-politischen Deliktes, hält sich Joachim Schulz als von der Staatsgewalt nicht zu „behelligen“. Warum meint er, er könne nicht als Bürger in diesem Kontext „behelligt“ werden, der Dr. Joachim Schulz? Weil er einen Doktor-Titel hat? Weil er Teilchenforscher ist? Weil er möglicherweise einen Beamten-Status hat? Oder eher weil er unter Realitätsverlust leidet, wie alle streng dogmatischen Relativisten, die seit Jahrzehnten glauben, ihre Theorie ist unangreifbar und unantastbar? Das ist absolut unfaßbar...

Unter Realitätsverlust leidest du und zwar ganz gewaltig. Das ist schon an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten.

"…schwerwiegenden und hochgradig strafrechtlichrelevanten gesellschaftlich-politischen Deliktes…" :lol:

geh nach Den Haag, aber geh. Hoffentlich behalten die dich da und sperren jede Tastatur vor dir weg. Du kannst schon nicht mehr klar denken.
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 15. Mai 2012, 06:42

Britta hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Ich darf, wenn Straftaten gegen mich verübt wurden, öffentlich sagen, wer es war, wenn ich es weiß, ich darf sogar im Rahmen § 32 StGB (Notwehr) öffentlich einen Verdacht äußern, wer es sein könnte, wie es zum Beispiel in dieser Webseite getan wird: http://promedwatch.blogspot.de/

Offenbar sieht die Justiz das anders:

Rajiv Singh hat geschrieben:
Rajiv Singh sagt tschüss!

Nach über zwei Jahren Bloggerei über den Skeptiker-Verein GWUP e. V. und den anonymen Internetpranger Esowatch.com sagt Rajiv Singh seinen Lesern tschüss!

Auslöser für diesen Schritt ist das Telefonat mit einem Anwalt des mutmaßlichen Esowatch.com-Herausgebers, der Inhalte unter Eselwatch.com gelöscht haben möchte und vorsondierte, ob er dieses Ziel erreichen kann, indem er Rajiv Singh systematisch für Inhalte unter GWUP.WATCH und/oder Promed.Watch abmahnt und so unter Druck setzt (O-Ton: „Ich finde etwas ...“).

Da es für Anwälte relativ einfach ist, „irgendetwas“ zu finden, nimmt Rajiv Singh GWUP.WATCH und Promed. Watch aus dem Netz. Auch wenn dies aus Sicht des Anwalts zu spät sei, weil Rajiv Singhs Konto schon im Minus sei.

Auch auf der Seite wurde massiv gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen - wie in deinem Schmuddel-Blog - und darum wurde sie auch zu Recht abgemahnt.



Gut, weil das Pärchen Manuel K./Britta, das Null Ahnung von Recht hat, aber als bekannte Anhänger von Esowatch los sabbelt 8-) , hier ein paar Einzelheiten über den Fall Promed e.V.:


Promed.Watch ist ein anonymer Abwehr-Blog gegen Esowatch, speziell gegen Promed e.V., ein Verein, der sich öffentlich als Unterstützer und Werber für Esowatch in der Öffentlichkeit bekannt hatte:

Zitat von Rajiv Singh:

In diesem Weblog dreht sich alles um die Organisation Promed e.V. (Verein gegen unlautere Praktiken im Gesundheitswesen) und ihre Verbindungen zum Internet-Portal Esowatch.com. Esowatch.com steht im Verdacht, im Schutz der Anonymität zum Teil schwere Straftaten begangen zu haben und weiter zu begehen.

Ziel von Promed.Watch ist es, strafrechtlich und privatrechlich relevante Rechtsverstöße zu dokumentieren und die Identität der Esowatch-Autoren, -Administratoren und -Herausgeber gemäß § 32 StGB (Notwehr) preiszugeben.


Ich habe regelmäßig die Artikel von Promed-Watch in meinem eigenen Blog kommentarlos verlinkt.

Irgendwann vor ein paar Jahren wurde vom Vereinsvorsitz von Promed e.V. eine Anzeige gegen den anonymen Herausgeber von Promed-Watch wegen den Inhalten seines Blogs und gegen mich erstattet, weil ich seinen Blog verlinke.

Der Herausgeber des anonymen Blogs Promed-Watch wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeladen und hat die Vorladung wahrgenommen, weil er nur nach außen anonym ist: Er hat von vornherein eine Selbstanzeige bei der Polizei als Herausgeber dieses anonymen Blogs Promed-Watch erstattet.

Ich wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeladen und habe die Vorladung wahrgenommen, weil ich ein gültiges Impressum habe, das ladungsfähig ist. 8-)

Kurz berichtet: Gegen uns beide wurde die Strafanzeige des Vereins Promed e.V. eingestellt: Die Staatsanwaltschaft hat unser berechtigtes Interesse zur Verbreitung von Informationen und Hinweisen über Straftaten anerkannt, einschließlich mit Namennennung der mutmaßlichen Täter, weil die Hinweise und Informationen sachlich formuliert waren und sich auf Tatsachenbehauptungen beschränkten, ohne Beleidigungen und Beschimpfungen der mutmaßlichen Täter. Siehe Berichterstattung über die Einstellung der Anzeige aus dem Blog Promed-Watch: Mobbing-Portal Esowatch: Ermittlungen gegen Promed-Watch eingestellt

Zitat von Rajiv Singh:

- Fazit: Die Darstellungen dieses Blogs wurden (im Kontext der Strafanzeige) als strafrechtlich unerheblich angesehen, weil sie nicht direkt beleidigend waren und die belastenden Äußerungen zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht wurden. – Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist zwar kein Freibrief – kann von Esowatch.com-Geschädigten jedoch als gute und Mut machende Nachricht angesehen werden.


Kurz darauf hat auch der Verein Promed e.V. eine Erklärung aus seiner Webseite selbstständig entfernt, wonach er sich zu Esowatch bekannte... 8-)

Das bedeutet, noch einmal als Grundlagen der Gesetzgebung und der Rechtssprechung:

    1. Ich darf in meinem Blog schreiben: „Heinz Mayer hat mich Gestern verprügelt“, weil es eine sachliche Tatsachenbehauptung ist.

    Ich darf nicht in meinem Blog schreiben: „Dieser Drecksack Heinz Mayer hat mich Gestern verprügelt“, weil es keine sachliche Tatsachenbehauptung ist und diese Äußerung in allen Fällen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzt, egal was er getan hat, wäre er auch ein Massenmörder.


    2. Ariane Friedrich darf schreiben: "Heinz Mayer stalkt mich und hat mich gestern eine sexualbelästigende e-Mail mit Nacktfotos geschickt".

    Ariane Friedrich darf nicht schreiben: "Dieser Drecksack Heinz Mayer hat mich gestern eine Mail mit Nacktfotos geschickt", sie darf auch nicht die E-Mail vorwörtlich zitieren und die Nacktfotos veröffentlichen.


    3. Ich darf in meinem Blog schreiben: "Dr. Joachim Schulz war Inhaber eines Mobbing- und Hetzforums Alpha Centauri und gibt an, sein Forum einem Freund übertragen zu haben“, weil es sich um sachliche Tatsachenbehauptungen handelt.

    Ich darf dabei weder Dr. Joachim Schulz noch seinen Freund beschimpfen und beleidigen.

Voilà. Noch Fragen? 8-)

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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 15. Mai 2012, 07:25

Britta hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Ich darf, wenn Straftaten gegen mich verübt wurden, öffentlich sagen, wer es war, wenn ich es weiß, ich darf sogar im Rahmen § 32 StGB (Notwehr) öffentlich einen Verdacht äußern, wer es sein könnte, wie es zum Beispiel in dieser Webseite getan wird: http://promedwatch.blogspot.de/

Offenbar sieht die Justiz das anders:

Rajiv Singh hat geschrieben:
Rajiv Singh sagt tschüss!

Nach über zwei Jahren Bloggerei über den Skeptiker-Verein GWUP e. V. und den anonymen Internetpranger Esowatch.com sagt Rajiv Singh seinen Lesern tschüss!

Auslöser für diesen Schritt ist das Telefonat mit einem Anwalt des mutmaßlichen Esowatch.com-Herausgebers, der Inhalte unter Eselwatch.com gelöscht haben möchte und vorsondierte, ob er dieses Ziel erreichen kann, indem er Rajiv Singh systematisch für Inhalte unter GWUP.WATCH und/oder Promed.Watch abmahnt und so unter Druck setzt (O-Ton: „Ich finde etwas ...“).

Da es für Anwälte relativ einfach ist, „irgendetwas“ zu finden, nimmt Rajiv Singh GWUP.WATCH und Promed. Watch aus dem Netz. Auch wenn dies aus Sicht des Anwalts zu spät sei, weil Rajiv Singhs Konto schon im Minus sei.


Der Fall GWUP-WATCH ist ähnlich gelagert wie der Fall Promed.Watch:

Der Herausgeber des Blogs GWUP.WATCH hatte sachliche Tatsachenbehauptungen, auch mit Namennennung von mutmaßlichen Tätern über Straftaten im Zusammenhang mit der Unterstützung von Esowatch durch den Verein GWUP in seinem Blog eingestellt.

Der Rechtsanwalt des mutmaßlichen Herausgebers von Esowatch im laufenden Prozess in Hamburg, Markus Kompa, hat den Herausgeber des Abwehr-Blogs während dem Verlauf des Prozesses per Telefon aufgefordert, die Artikel über seinen Mandanten im Fall Esowatch zu entfernen. Der Herausgeber des Abwehr-Blogs hat erwidert, es gäbe in diesen Artikeln keine strafrechtlichrelevanten Äußerungen, alle Tatsachenbehauptungen seien sorgfältig dokumentiert, sowie sachlich und nicht beleidigend formuliert. Der Rechtsanwalt Markus Kompa hat eben gedroht "Ich finde schon etwas...". Der Herausgeber des Abwehr-Blogs hat sich von dieser Drohung einschüchtern lassen und hat alle Artikel aus seinem Blog entfernt (bis auf wenigen).

Die selbe Tour hat der Rechtsanwalt Markus Kompa bei mir per e-mail versucht: Er hat mich aufgefordert, eine Verlinkung auf einen Artikel über Esowatch aus meinem Blog zu entfernen. Ich habe auch erwidert, es gibt in diesem verlinkten Artikel nichts Strafrechtlichrelevantes und ich habe ihn auch nicht persönlich kommentiert, ich sehe nicht ein, dass ich ihn entfernen sollte. Markus Kompa hat erwidert, er sei einer anderen Meinung und würde mich juristisch verfolgen, wenn ich den Link nicht entferne. Ich habe mich nicht einschüchtern lassen und habe geantwortet, er soll bitte tun, was er nicht lassen kann, ich entferne den Link nicht. Ich habe von Markus Kompa nie wieder etwas gehört. Er hat wohl auch jetzt andere Sorgen für seinen Mandanten Esowatch, als die Verlinkung in meinem Blog... 8-)

Noch Fragen? 8-)

Jocelyne Lopez
Zuletzt geändert von Jocelyne Lopez am Di 15. Mai 2012, 13:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon HD116657 » Di 15. Mai 2012, 08:41

Chief hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:...

Hallo Poet, wie geht es Dir so? :mrgreen:

:?:
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Britta » Di 15. Mai 2012, 11:45

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Gut, weil das Pärchen Manuel K./Britta, das Null Ahnung von Recht hat, aber als bekannte Anhänger von Esowatch los sabbelt 8-) , hier ein paar Einzelheiten über den Fall Promed e.V.:

Ach arme Jocelyne, du hast keine Ahnung von Recht. Wer will denn bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, und meint das bierernst? Wer teilt hier noch deine Rechtsauffassung?


Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Promed.Watch ist ein anonymer Abwehr-Blog gegen Esowatch, speziell gegen Promed e.V., ein Verein, der sich öffentlich als Unterstützer und Werber für Esowatch in der Öffentlichkeit bekannt hatte:

Zitat von Rajiv Singh:

In diesem Weblog dreht sich alles um die Organisation Promed e.V. (Verein gegen unlautere Praktiken im Gesundheitswesen) und ihre Verbindungen zum Internet-Portal Esowatch.com. Esowatch.com steht im Verdacht, im Schutz der Anonymität zum Teil schwere Straftaten begangen zu haben und weiter zu begehen.

Ziel von Promed.Watch ist es, strafrechtlich und privatrechlich relevante Rechtsverstöße zu dokumentieren und die Identität der Esowatch-Autoren, -Administratoren und -Herausgeber gemäß § 32 StGB (Notwehr) preiszugeben.

Ich habe regelmäßig die Artikel von Promed-Watch in meinem eigenen Blog kommentarlos verlinkt.

Irgendwann vor ein paar Jahren wurde vom Vereinsvorsitz von Promed e.V. eine Anzeige gegen den anonymen Herausgeber von Promed-Watch wegen den Inhalten seines Blogs und gegen mich erstattet, weil ich seinen Blog verlinke.

Echt? Noch eine Anzeige gegen dich? Wie gemein. :mrgreen:


Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Der Herausgeber des anonymen Blogs Promed-Watch wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeladen und hat die Vorladung wahrgenommen, weil er nur nach außen anonym ist: Er hat von vornherein eine Selbstanzeige bei der Polizei als Herausgeber dieses anonymen Blogs Promed-Watch erstattet.

Ich wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeladen und habe die Vorladung wahrgenommen, weil ich ein gültiges Impressum habe, das ladungsfähig ist. 8-)

Dass die Polizei dich ausfindig machen kann, bedeutet nicht, dass dein Impressum gültig ist. Es ist nun mal so, dass du da c/o Friebe stehen hast, und nicht bei Friebe wohnst. Du beugst das Recht zu deinen Gunsten, was meinst du was im Web los wäre wenn jeder das so macht?

Lies es doch nach:

Impressumspflicht, notwendige Angaben » Erweiterte Impressumspflicht, § 55 II RStV hat geschrieben:
Anbieter mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text und Bild wiedergegeben werden, haben sowohl die Angaben nach § 5 TMG zu machen als auch einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.

Was ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot sein soll, verrät das Gesetz nicht. Lediglich die Gesetzesbegründung umschreibt diese als Angebote, "die massenkommunikativen Charakter aufweisen und damit als elektronische Presse beschrieben werden". In der Literatur wird unter einer redaktionellen Gestaltung zumeist eine planvolle, nicht notwendig gewerbsmäßige Tätigkeit verstanden, die auf inhaltliche, sprachliche, graphische oder akustische Bearbeitung eines Angebotes abzielt und der Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung oder der Information zu dienen bestimmt ist.

Von Sinn und Zweck her spricht einiges für ein weites Begriffsverständnis und für den Bewertungsfaktor, ob es sich um ein Angebot handelt, das für die öffentliche Meinungsbildung relevant ist und für das ein in seinen Betroffener Interesse an einer Richtigstellung haben könnte. Je nach konkreter Gestaltung könnte ein Blog unter § 55 II RStV fallen, mit der Folge, dass auch ohne Geschäftsmäßigkeit die Angaben nach § 5 TMG zu machen sind.

Ist doch was du machst und auch erreichen willst, die Öffentlichkeit informieren.

Impressumspflicht » erforderlichen Angaben hat geschrieben:
§ 5 TMG (Gesetzeswortlaut im Folgenden immer kursiv geschrieben)

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen.

[…]

Die Angabe einer bloßen Postfachadresse wurde schon unter der Fassung des TDG als nicht genügt angesehen, (Schneider, Harald, Anwaltliche Webangebote - Die Ausgestaltung der Impressumspflicht nach § 6 TDG, MDR 2002, 1236; Brunst, Philipp, Umsetzungsprobleme der Impressumspflicht bei Webangeboten, MMR 2004, 8, 10); mit dem TMG wurde verdeutlicht, dass es sich bei der angegebenen Adresse um eine ladungsfähige Anschrift i.S.V. § 253 II 1 ZPO i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO handeln muss.


§ 55 II RStV

Anbieter mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten haben die oben dargestellten Angaben nach § 5 TMG zu machen und einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.

Noch Fragen? Jedenfalls kannst du hinterher nicht behaupten, du hättest es nicht gewußt.

Tatsache ist und bleibt, dein c/o Friebe im Impressum ist falsch, denn dort steht keine ladungsfähige Adresse. Ich habe bei irgendeinem Freund mein Namen an den Briefkasten geklebt reicht eben nicht. Dass die Polizei deine richtige Anschrift ermitteln kann, bedeutet nicht, dass dein "c/o Friebe" eine ladungsfähige Adresse ist. Schau doch mal unter § 253 II 1 ZPO i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO nach.


Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Kurz berichtet: Gegen uns beide wurde die Strafanzeige des Vereins Promed e.V. eingestellt: Die Staatsanwaltschaft hat unser berechtigtes Interesse zur Verbreitung von Informationen und Hinweisen über Straftaten anerkannt, einschließlich mit Namennennung der mutmaßlichen Täter, weil die Hinweise und Informationen sachlich formuliert waren und sich auf Tatsachenbehauptungen beschränkten, ohne Beleidigungen und Beschimpfungen der mutmaßlichen Täter.

Siehe Berichterstattung über die Einstellung der Anzeige aus dem Blog Promed-Watch: Mobbing-Portal Esowatch: Ermittlungen gegen Promed-Watch eingestellt

Zitat von Rajiv Singh:

- Fazit: Die Darstellungen dieses Blogs wurden (im Kontext der Strafanzeige) als strafrechtlich unerheblich angesehen, weil sie nicht direkt beleidigend waren und die belastenden Äußerungen zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht wurden. – Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist zwar kein Freibrief – kann von Esowatch.com-Geschädigten jedoch als gute und Mut machende Nachricht angesehen werden.


Sicher nicht, denn es wurde nur auf den Weg der Privatklage verwiesen. Was du schreibst ist deine Interpretation. Wenn das da alles im Rahmen des Rechts gewesen wäre, hätte eine Privatklage ja auch nie Erfolg haben können, dann hätte „Rajiv Singh“ ja nicht tschüß sagen müssen, sondern ganz entspannt zum Anwalt gehen können. Kein Problem, verklage mich doch, die Staatsanwaltschaft sagt das ist alles in Ordnung so. Also warum hat Rajiv Singh denn sonst tschüß gesagt, wenn doch Alles rechtens ist? Weil eine Privatklage große Aussicht auf Erfolg hatte.


Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Kurz darauf hat auch der Verein Promed e.V. eine Erklärung aus seiner Webseite selbstständig entfernt, wonach er sich zu Esowatch bekannte... 8-)

Das bedeutet, noch einmal als Grundlagen der Gesetzgebung und der Rechtssprechung:

1. Ich darf in meinem Blog schreiben: „Heinz Mayer hat mich Gestern verprügelt[i]“, weil es eine sachliche Tatsachenbehauptung ist.

Du darfst auch nicht jede Tatsache öffentlich verbreiten, und das Beispiel ist falsch. Du darfst ja schreiben, du glaubst ein Joachim S. ist der verantwortliche für AC. Aber du darfst nicht schreiben, Joachim XXX ist der Betreiber eines illegalen Stalking und Mobbing Forums. Denn hier fehlt der Beweis. Und selbst dann ist es fraglich ob du es so schreiben dürftest.

Selbst verurteile Straftäter haben ein Persönlichkeitsrecht. Nur weil du meinst, das Forum wäre illegal und dort gibt es Straftaten ist es nicht so. Das ist nur deine Meinung. Gerichte entscheiden, was eine Straftat ist, und nicht eine Jocelyne.


Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Ich darf nicht in meinem Blog schreiben: „[i]Dieser Drecksack Heinz Mayer hat mich Gestern verprügelt“, weil es keine sachliche Tatsachenbehauptung ist und diese Äußerung in allen Fällen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzt, egal was er getan hat, wäre er auch ein Massenmörder.

Gut, dann hast du also erkannt, dass du über Dr. Singer nicht das schreiben darfst, was du schreibst. Wann entfernst du es? :mrgreen:


Jocelyne Lopez hat geschrieben:
2. Ariane Friedrich darf schreiben: "Heinz Mayer stalkt mich und hat mich gestern eine sexualbelästigende e-Mail mit Nacktfotos geschickt".

Nein das darf sie nicht schreiben. Lese es doch nochmal nach. Erstmal müsste sichergestellt sein, dass es der richtige Heinz Mayer ist, denn es gibt sicher mehr mit diesem Namen, alle Anderen werden das nicht lustig finden. Dann weiß sie auch nicht, ob es wirklich ein Heinz Mayer ist, kann ja auch nur einer sein, der den Namen angibt.


Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Ariane Friedrich darf nicht schreiben: "Dieser Drecksack Heinz Mayer hat mich gestern eine Mail mit Nacktfotos geschickt", sie darf auch nicht die E-Mail vorwörtlich zitieren und die Nacktfotos veröffentlichen.

Steht doch außer Frage, hindert dich aber nicht an solchen Aussagen. Dr. Singer beleidigst du ständig in deinem Blog.


Jocelyne Lopez hat geschrieben:
3. Ich darf in meinem Blog schreiben: "Dr. Joachim XXX war Inhaber eines Mobbing- und Hetzforums Alpha Centauri und gibt an, sein Forum einem Freund übertragen zu haben“, weil es sich um sachliche Tatsachenbehauptungen handelt.

Ich darf dabei weder Dr. Joachim Schulz noch seinen Freund beschimpfen und beleidigen.

Voilà. Noch Fragen? 8-)

Nein darfst du nicht. Erstmal muss gerichtlich bestätigt werden, dass AC ein solches Forum ist, nur weil du das glaubst, ist es keine Tatsache.

Dann muss bestätigt und belegt werden, dass Joachim wirklich der Inhaber und der Betreiber war, auch dass ist nur deine Vermutung. Du fragst ja hier im Forum noch nach.

Und selbst dann, darfst du es nicht schreiben, denn hier greifen die Persönlichkeitsrechte von Joachim.

Voilà. Noch Fragen? :mrgreen:

Frage einen Anwalt, aber du wirst dann sicher den belehren, du wirst es nicht einsehen, selbst wenn ein Richter dir sagt, nein Frau Lopez, das dürfen sie so nicht, das verstößt gegen das Recht, wirst du sagen, der Richter hat doch keine Ahnung. :mrgreen: Dein Ritter hat dich da gut beschrieben:

Ritter Edelmut hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Was für "leeren Unterstellungen"?

Dass Du seit Anfang 2006 der rechtlich haftende Inhaber und C-Administrator des Hetz-Forums Alpha Centauri war und das Ding dann mit unveränderten Inhalten und unveränderten Zielsetzungen auf einen anonymen Server in die Wallerei verlegt hast?

Ja, das ist in der Tat eine völlig leere Unterstellung.

Nocheinmal : für diese Lüge hast Du nicht den kleinsten Anhaltspunkt. Bezüglich Joachim verhälst Du Dich genauso, wie Du Deinen Kritikern vorwirfst, sich Dir gegenüber zu verhalten ... Du überziehst ihn, wo immer Du kannst, mit völlig haltlosen Lügen und Verleumdungen ... ohne ein Indiz für Deine diesbezüglich wirklich unverschämten Lügen und Verleumdungen anbieten zu können. ... davon ab, dass ein Indiz alleine da eh nicht reicht ... aber noch nicht einmal das eine hast Du.

Bezüglich Joachim verhälst Du Dich wie ein kleines Mädchen, dass möchte, dass es den Weihnachtsmann doch gibt. Mit den Füssen wütend auf den Boden stampft und laut ruft; "Es gibt ihn aber doch! Es gibt ihn aber doch! Ich will aber, dass es ihn gibt! Ich will aber dass es ihn gibt".

Ich für meinen Teil bin völlig davon überzeugt, dass Joachim Dir immer so begegnet ist, wie er es Dir selber beschrieben hat: So ist es. Ich war dir gegenüber immer höflich und meistens geduldig. Beweise das Gegenteil, wenn du kannst." Und ich bin sehr gespannt auf einen Link von Dir, der das Gegenteil beweist!

Und bisher hast du nur ein paar Links genannt, und ein PDF gegeben, aber nicht eine konkrete Stelle zitiert. Stampf mal weiter, der Richter wird von dir begeistert sein, wenn du belehrt wirst. Deine anstehende Verhandlung wird wohl öffentlich sein, mal sehen wer alles kommt. Bring auch deinen Ritter mit.


Jocelyne, wirklich, was du machst ist ganz übler Rufmord, allein diese vier Links:

Das Mobbing-Forum von Dr. Joachim XXX und Offizialdelikte
Der persönlich haftende Verantwortliche des Mobbing-Forums Alpha Centauri ist Dr. Joachim XXX, Mitarbeiter bei DESY Hamburg
Zwei Teilchenforscher sind in Cyber-Mobbing involviert: Dr. Marc-Rainer XXX (XXX) und Dr. Joachim XXX (XXX)
Strafrechtlich relevante Inhalte von Dr. Joachim XXX bei Spektrum.de

Das darfst du so nicht. Du prangerst Joachim an und was du da machst, verstößt gegen das Gesetz. Das wirst du aber nie einsehen, selbst wenn es dir der oberste Bundesrichter persönlich erklären würde.
Britta
 
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Britta » Di 15. Mai 2012, 11:47

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ich darf, wenn Straftaten gegen mich verübt wurden, öffentlich sagen, wer es war, wenn ich es weiß, ich darf sogar im Rahmen § 32 StGB (Notwehr) öffentlich einen Verdacht äußern, wer es sein könnte, wie es zum Beispiel in dieser Webseite getan wird: http://promedwatch.blogspot.de/

Offenbar sieht die Justiz das anders:

Rajiv Singh hat geschrieben:
Rajiv Singh sagt tschüss!

Nach über zwei Jahren Bloggerei über den Skeptiker-Verein GWUP e. V. und den anonymen Internetpranger Esowatch.com sagt Rajiv Singh seinen Lesern tschüss!

Auslöser für diesen Schritt ist das Telefonat mit einem Anwalt des mutmaßlichen Esowatch.com-Herausgebers, der Inhalte unter Eselwatch.com gelöscht haben möchte und vorsondierte, ob er dieses Ziel erreichen kann, indem er Rajiv Singh systematisch für Inhalte unter GWUP.WATCH und/oder Promed.Watch abmahnt und so unter Druck setzt (O-Ton: „Ich finde etwas ...“).

Da es für Anwälte relativ einfach ist, „irgendetwas“ zu finden, nimmt Rajiv Singh GWUP.WATCH und Promed. Watch aus dem Netz. Auch wenn dies aus Sicht des Anwalts zu spät sei, weil Rajiv Singhs Konto schon im Minus sei.


Der Fall GWUP-WATCH ist ähnlich gelagert wie der Fall Promed.Watch:

Der Herausgeber des Blogs GWUP.WATCH hatte sachliche Tatsachenbehauptungen, auch mit Namennennung von mutmaßlichen Tätern über Straftaten im Zusammenhang mit der Unterstützung von Esowatch durch den Verein GWUP in seinem Blog eingestellt.

Der Rechtsanwalt des mutmaßlichen Herausgebers von Esowatch im laufenden Prozess in Hamburg, Markus XXX, hat den Herausgeber des Abwehr-Blogs während dem Verlauf des Prozesses per Telefon aufgefordert, die Artikel über seinen Mandanten im Fall Esowatch zu entfernen. Der Herausgeber des Abwehr-Blogs hat erwidert, es gäbe in diesen Artikeln keine strafrechtlichrelevanten Äußerungen, alle Tatsachenbehauptungen seien sorgfältig dokumentiert, sowie sachlich und nicht beleidigend formuliert. Der Rechtsanwalt Markus XXX hat eben gedroht "Ich finde schon etwas...". Der Herausgeber des Abwehr-Blogs hat sich von dieser Drohung einschüchtern lassen und hat alle Artikel aus seinem Blog entfernt (bis auf wenigen).

Sag mal, wie oft noch Jocelyne?

Nicht du oder sonst wer entscheidet, was eine Straftat ist, sondern die Gerichte. Juristen sind nicht ohne Grund lange ausgebildet worden. Auch plauderst du hier Informationen aus, die am Telefon gegeben wurden, auch das darfst du so nicht. Wer mit wem genau telefoniert hat, und was genau gesprochen wurde, darfst du auch nicht so verbreiten. Wahrscheinlich hat sich 1&1 auch einschüchtern lassen, und wenn du verurteilt wirst, wurde sicher der Richter eingeschüchtert. Dass du Unrecht begehst, kann ja nicht sein. :mrgreen:


Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Die selbe Tour hat der Rechtsanwalt Markus XXX bei mir per e-mail versucht: Er hat mich aufgefordert, eine Verlinkung auf einen Artikel über Esowatch aus meinem Blog zu entfernen. Ich habe auch erwidert, es gibt in diesem verlinkten Artikel nicht strafrechtlichrelevant und ich habe ihn auch nicht persönlich kommentiert, ich sehe nicht ein, dass ich ihn entfernen sollte. Markus XXX hat erwidert, er sei einer anderen Meinung und würde mich juristisch verfolgen, wenn ich den Link nicht entferne. Ich habe mich nicht einschüchtern lassen und habe geantwortet, er soll bitte tun, was er nicht lassen kann, ich entferne den Link nicht. Ich habe von Markus XXX nie wieder etwas gehört. Es hat wohl auch jetzt andere Sorgen für seinen Mandanten Esowatch, als die Verlinkung in meinem Blog... 8-)

Noch Fragen? 8-)

Jocelyne Lopez

Man wird dir das Fell bis zu den Hörnern über die Ohren ziehen, dann wirst du wieder klagen und das arme Opfer spielen und gegen die bösen Richter in den Krieg ziehen. Man Jocelyne, man wird dir den Hintern bis zum Scheitel aufreißen. Und ja ich habe noch Fragen, eine Liste der Esowatchgeschädigten und ein paar Zitate, wo man dir auf AC Unrecht tut, ganz konkrete Zitate, nicht Sammellinks zum selber suchen.
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 15. Mai 2012, 13:38

Britta hat geschrieben:

.... blabla blablabla bla ....


Jocelyne Lopez
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon HD116657 » Di 15. Mai 2012, 13:43

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:

.... blabla blablabla bla ....


.... bläblä bläbläblä blä ....


:shock:
HD116657
 
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 15. Mai 2012, 20:26

Britta hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Das bedeutet, noch einmal als Grundlagen der Gesetzgebung und der Rechtssprechung:

1. Ich darf in meinem Blog schreiben: „[i]Heinz Mayer hat mich Gestern verprügelt[i]“, weil es eine sachliche Tatsachenbehauptung ist.

Du darfst auch nicht jede Tatsache öffentlich verbreiten, und das Beispiel ist falsch. Du darfst ja schreiben, du glaubst ein Joachim S. ist der verantwortliche für AC. Aber du darfst nicht schreiben, Joachim XXX ist der Betreiber eines illegalen Stalking und Mobbing Forums. Denn hier fehlt der Beweis.


Mir fehlt nicht der Beweis für meine Tatsachenbehauptung, ich habe ja den Beweis mitgeliefert, oder hast Du es übersehen?
Ich habe doch einen DENIC-Ausdruck geliefert, veröffentlicht von Harald Maurer im MAHAG-Forum seit 2009, wonach hervorgeht, dass Joachim Schulz, mit voller Adresse identifiziert, Inhaber und Admi-C der Domain relativKritisch.de war: http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2011/ ... aldelikte/

1) Hast Du meinen Beweis übersehen? Ja / Nein

2) Meinst Du, dass Harald Maurer einen verfälschten DENIC-Ausdruck gebastelt und veröffentlicht hat? Ja / Nein

3) Meinst Du, dass Harald Maurer nicht berechtigt war, einen DENIC-Ausdruck mit voller Adresse zu veröffentlichen, und dass er sich strafbar damit gemacht hat? Ja / Nein

4) Meinst Du, dass ein Richter einen DENIC-Ausdruck nicht als Beweis anerkennen würde, dass Joachim Schulz, identifiziert mit voller Adresse, Inhaber und Admi-C der Domain RelativKritisch.de war? Ja / Nein

Jocelyne Lopez
Zuletzt geändert von Jocelyne Lopez am Di 15. Mai 2012, 21:29, insgesamt 1-mal geändert.
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