Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Hier kann man seine Meinungen zum Forum und andere Neuigkeiten mitteilen

Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Mirko » Di 15. Mai 2012, 20:40

Jocelyne Lopez hat geschrieben:3) Meinst Du, dass Harald Maurer nicht berechtigt war, einen DENIC-Ausdruck mit voller Adresse zu veröffentlichen, und dass es sich strafbar damit gemacht hat? Ja / Nein


Da die Nutzungsbedingungen von Denic für alle gelten: eine Veröffentlichung der Daten ist nicht zulässig.
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 15. Mai 2012, 20:42

Britta hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Das bedeutet, noch einmal als Grundlagen der Gesetzgebung und der Rechtssprechung:

1. Ich darf in meinem Blog schreiben: „[i]Heinz Mayer hat mich Gestern verprügelt[i]“, weil es eine sachliche Tatsachenbehauptung ist.

Du darfst auch nicht jede Tatsache öffentlich verbreiten, und das Beispiel ist falsch. Du darfst ja schreiben, du glaubst ein Joachim S. ist der verantwortliche für AC. Aber du darfst nicht schreiben, Joachim XXX ist der Betreiber eines illegalen Stalking und Mobbing Forums. Denn hier fehlt der Beweis.


Haben die Medien vor kurzem berichtet, dass gegen C.W. der Verdacht von Korruption erhoben wurde?
Oder haben die Medien jeden Tag weit und breit berichtet, dass gegen Christian Wulff der Verdacht von Korruption erhoben wurde?

Haben die Medien vor kurzem berichtet, dass gegen K.T.G. der Plagiatvorwurf erhoben wurde?
Oder haben die Medien jeden Tag weit und breit berichtet, dass gegen Karl-Theodor zu Guttenberg der Plagiatvorwurf erhoben wurde?

Wie kann das angehen? Haben alle Berichtserstatter sich strafbar gemacht?

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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 15. Mai 2012, 21:26

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:
Du darfst auch nicht jede Tatsache öffentlich verbreiten, und das Beispiel ist falsch. Du darfst ja schreiben, du glaubst ein Joachim S. ist der verantwortliche für AC. Aber du darfst nicht schreiben, Joachim XXX ist der Betreiber eines illegalen Stalking und Mobbing Forums. Denn hier fehlt der Beweis.


Mir fehlt nicht der Beweis für meine Tatsachenbehauptung, ich habe ja den Beweis mitgeliefert, oder hast Du es übersehen?
Ich habe doch einen DENIC-Ausdruck geliefert, veröffentlicht von Harald Maurer im MAHAG-Forum seit 2009, wonach hervorgeht, dass Joachim Schulz, mit voller Adresse identifiziert, Inhaber und Admi-C der Domain relativKritisch.de war: http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2011/ ... aldelikte/

1) Hast Du meinen Beweis übersehen? Ja / Nein

2) Meinst Du, dass Harald Maurer einen verfälschten DENIC-Ausdruck gebastelt und veröffentlicht hat? Ja / Nein

3) Meinst Du, dass Harald Maurer nicht berechtigt war, einen DENIC-Ausdruck mit voller Adresse zu veröffentlichen, und dass er sich strafbar damit gemacht hat? Ja / Nein

4) Meinst Du, dass ein Richter einen DENIC-Ausdruck nicht als Beweis anerkennen würde, dass Joachim Schulz, identifiziert mit voller Adresse, Inhaber und Admi-C der Domain RelativKritisch.de war? Ja / Nein


Ich beantworte die Fragen aus meiner Sicht:

1) Ich habe einen Beweis für meine Tatsachenbehauptung geliefert: Ein DENIC-Ausdruck.

2) Ich traue Harald Maurer nicht zu, dass er einen verfälschten DENIC-Ausdruck gebastelt hat und ich traue ihn auch nicht zu, dass er einen DENIC-Ausdruck gedruckt hat, wo sich etwas Anderes als das Forum Alpha Centauri befand, wie er es mitgeteilt hat.

3) Ich meine, dass Harald Maurer ein berechtigtes Interesse hatte, in seinem Kritiker-Forum einen DENIC-Ausdruck des Hetzforums gegen die Kritiker "Alpha Centauri" zu veröffentlichen, und dass die Staatsantwalt ihm dieses berechtigte Interesse sowohl für sich selbst als auch als öffentliches Anliegen für die User seines Forums anerkennen würde.

4) Ich bin davon überzeugt, dass ein Richter einen DENIC-Ausdruck als eindeutigen Beweis ansehen würde, dass Joachim Schulz, mit voller Adresse identifizierbar, 2009 Inhaber und Admi-C des Forums "Alpha Centauri" war.

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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Britta » Di 15. Mai 2012, 21:45

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Das bedeutet, noch einmal als Grundlagen der Gesetzgebung und der Rechtssprechung:

1. Ich darf in meinem Blog schreiben: „[i]Heinz Mayer hat mich Gestern verprügelt[i]“, weil es eine sachliche Tatsachenbehauptung ist.

Du darfst auch nicht jede Tatsache öffentlich verbreiten, und das Beispiel ist falsch. Du darfst ja schreiben, du glaubst ein Joachim S. ist der verantwortliche für AC. Aber du darfst nicht schreiben, Joachim XXX ist der Betreiber eines illegalen Stalking und Mobbing Forums. Denn hier fehlt der Beweis.


Ich denke, ich mache mal fett was du vollkommen ausblendest:

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Haben die Medien vor kurzem berichtet, dass gegen C.W. der Verdacht von Korruption erhoben wurde?
Oder haben die Medien jeden Tag weit und breit berichtet, dass gegen Christian Wulff der Verdacht von Korruption erhoben wurde?

Haben die Medien vor kurzem berichtet, dass gegen K.T.G. der Plagiatvorwurf erhoben wurde?
Oder haben die Medien jeden Tag weit und breit berichtet, dass gegen Karl-Theodor zu Guttenberg der Plagiatvorwurf erhoben wurde?

Wie kann das angehen? Haben alle Berichtserstatter sich strafbar gemacht?

Jocelyne Lopez


Also, die Berichterstatter haben sich nicht strafbar gemacht, denn sie haben "Verdacht" und "Vorwurf" geschrieben. Ist dir die Bedeutung dieser Worte bewußt?

Du schreibst "ist" - und "ist" hat nichts mit "Verdacht" oder "Vorwurf" zu tun. Verdacht und Vorwurf steht hier als Ersatz für das bei dir fehlende "ich glaube".

Hast du das kapiert?
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Britta » Di 15. Mai 2012, 21:56

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Ich beantworte die Fragen aus meiner Sicht:

1) Ich habe einen Beweis für meine Tatsachenbehauptung geliefert: Ein DENIC-Ausdruck.

Das mag ein Beweis sein, wer zu dieser Zeit Inhaber der Domain war. Wo aber ist der Beweis dafür, dass es "ein illegales Mobbing und Stalkingforum ist?

Diesen Beweis liefert der DENIC-Ausdruck nicht. Was also ist dein "Beweis" wert?

Jocelyne Lopez hat geschrieben:2) Ich traue Harald Maurer nicht zu, dass er einen verfälschten DENIC-Ausdruck gebastelt hat und ich traue ihn auch nicht zu, dass er einen DENIC-Ausdruck gedruckt hat, wo sich etwas Anderes als das Forum Alpha Centauri befand, wie er es mitgeteilt hat.

Warum sollte Harald das auch tun?

Jocelyne Lopez hat geschrieben:3) Ich meine, dass Harald Maurer ein berechtigtes Interesse hatte, in seinem Kritiker-Forum einen DENIC-Ausdruck des Hetzforums gegen die Kritiker "Alpha Centauri" zu veröffentlichen, und dass die Staatsantwalt ihm dieses berechtigte Interesse sowohl für sich selbst als auch als öffentliches Anliegen für die User seines Forums anerkennen würde.

Es ist nicht strafbar einen Ausdruck ins Forum zu kopieren. Das hättest du aber wissen müssen, denn auch du hast die Nutzungsbedingungen von DENIC akzeptiert. An deiner Stelle würde ich mir die nochmal durchlesen. Dann könnte dir nämlich auffallen, dass du gegen genau diese Nutzungsbedingungen in mehreren Punkten verstößt.

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
4) Ich bin davon überzeugt, dass ein Richter einen DENIC-Ausdruck als eindeutigen Beweis ansehen würde, dass Joachim Schulz, mit voller Adresse identifizierbar, 2009 Inhaber und Admi-C des Forums "Alpha Centauri" war.


Nein, als Beweis sind die ins Forum kopierten Daten nicht zulässig. selbst wenn du noch so sehr davon überzeugt bist. Aber "überzeugt" bist du ja von vielen Dingen.

Als Beweis vor Gericht taugt so eine Forumkopie gar nichts. Wenn ein Gericht Interesse daran zeigen soll, dann muß es schon auf einem offiziellen Schreiben stehen und selbst ein Staatsanwalt, würde er denn ermitteln wollen, würde sich an die Originalquelle halten und eine offizielle Anfrage starten.

Aber du bis ja soooo überzeugt von soooo vielen Dingen, und merkst niemals, wie sehr du daneben liegst. :evil:
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Mirko » Mi 16. Mai 2012, 04:31

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Haben die Medien vor kurzem berichtet, dass gegen C.W. der Verdacht von Korruption erhoben wurde?
Oder haben die Medien jeden Tag weit und breit berichtet, dass gegen Christian Wulff der Verdacht von Korruption erhoben wurde?

Haben die Medien vor kurzem berichtet, dass gegen K.T.G. der Plagiatvorwurf erhoben wurde?
Oder haben die Medien jeden Tag weit und breit berichtet, dass gegen Karl-Theodor zu Guttenberg der Plagiatvorwurf erhoben wurde?

Wie kann das angehen? Haben alle Berichtserstatter sich strafbar gemacht?



Bei einem Verdeitigungsminister und einem Bundespräsidenten gibt es einen kleinen, aber feinen Unterschied zu einem Herrn S. und einer Frau L.: sie stehen in der Öffentlichkeit, sind Vertreter des Staates nach außen und es besteht tatsächlich ein berechtigtes Interesse besagter Öffentlichkeit daran, was ihre gewählten Vertreter so treiben. Das ist aber weder bei Hernn S. noch bei Frau L. gegeben.
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mi 16. Mai 2012, 05:52

Mirko hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Haben die Medien vor kurzem berichtet, dass gegen C.W. der Verdacht von Korruption erhoben wurde?
Oder haben die Medien jeden Tag weit und breit berichtet, dass gegen Christian Wulff der Verdacht von Korruption erhoben wurde?

Haben die Medien vor kurzem berichtet, dass gegen K.T.G. der Plagiatvorwurf erhoben wurde?
Oder haben die Medien jeden Tag weit und breit berichtet, dass gegen Karl-Theodor zu Guttenberg der Plagiatvorwurf erhoben wurde?

Wie kann das angehen? Haben alle Berichtserstatter sich strafbar gemacht?



Bei einem Verdeitigungsminister und einem Bundespräsidenten gibt es einen kleinen, aber feinen Unterschied zu einem Herrn S. und einer Frau L.: sie stehen in der Öffentlichkeit, sind Vertreter des Staates nach außen und es besteht tatsächlich ein berechtigtes Interesse besagter Öffentlichkeit daran, was ihre gewählten Vertreter so treiben. Das ist aber weder bei Hernn S. noch bei Frau L. gegeben.


Nein, es besteht nicht nur bei einer öffentlichen Person oder einem Vertreter des Staates ein öffentliches Interesse - wer oder was die Person ist spielt keine Rolle, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich - sondern es besteht ein öffentliches Interesse bei jeder Straftat, die über den Lebenskreis einer einzelnen Person den öffentlichen Frieden stört:

Zitat Staatsanwaltschaft Chemnitz:

Bei dem von der Antragstellerin geschilderten Sachverhalt kommt nur ein Privatklagedelikt in Betracht (§ 374 Strafprozeßordnung). Die öffentliche Klage wird in diesen Fällen von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt (§ 376 Strafprozeßordnung). Da der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt, ist im vorliegenden Fall eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht geboten.


Außerdem ist jeder einzelne Bürger im Rahmen des § 258 StGB Strafverteilung verpflichtet, eine Straftat anzuzeigen, sonst macht er sich selbst strafbar.

Ob es tatsächlich eine Straftat ist bzw. wie schwerwiegend diese Straftat ist, was ein Bürger als Straftat ansieht und anzeigt, darf einzig ein Richter im Rahmen einer Klage entscheiden:

Zitat Staatsanwaltschaft Chemnitz:

Es bleibt dahingestellt, ob ein strafrechtlich bedenkliches Verhalten vorliegt.
Es steht der Antragstellerin frei, durch Erhebung einer Privatklage (§ 381 Strafprozeßordnung) vor dem zuständigen Amtsgericht die beantragte Bestrafung des Täters selbst zu bewirken.


Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mi 16. Mai 2012, 06:00

Britta hat geschrieben:
Ich denke, ich mache mal fett was du vollkommen ausblendest:

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Haben die Medien vor kurzem berichtet, dass gegen C.W. der Verdacht von Korruption erhoben wurde?
Oder haben die Medien jeden Tag weit und breit berichtet, dass gegen Christian Wulff der Verdacht von Korruption erhoben wurde?

Haben die Medien vor kurzem berichtet, dass gegen K.T.G. der Plagiatvorwurf erhoben wurde?
Oder haben die Medien jeden Tag weit und breit berichtet, dass gegen Karl-Theodor zu Guttenberg der Plagiatvorwurf erhoben wurde?

Wie kann das angehen? Haben alle Berichtserstatter sich strafbar gemacht?

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Also, die Berichterstatter haben sich nicht strafbar gemacht, denn sie haben "Verdacht" und "Vorwurf" geschrieben. Ist dir die Bedeutung dieser Worte bewußt?


Dann hole mir bitte die Berichterstattungen der Presse, wo das Wort "Verdacht" bei den Anschuldigungen gegen Christian Wulf stand.

Außerdem sind die Worte "Verdacht" und "Vorwurf" nicht synomym, es happert wieder bei Deinem Textverständnis:

Ich erhebe den Vorwurf gegen Joachim Schulz, Inhaber eines Hetzforums gewesen zu sein, das ist aber kein Verdacht, sondern eine Sicherheit (ich habe einen Beleg).

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Beitragvon Yukterez » Mi 16. Mai 2012, 06:17

Ich nehme an, einen Beleg dass die RT falsch ist, haben Sie auch...
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mi 16. Mai 2012, 07:10

Britta hat geschrieben:
Nein, als Beweis sind die ins Forum kopierten Daten nicht zulässig. selbst wenn du noch so sehr davon überzeugt bist. Aber "überzeugt" bist du ja von vielen Dingen.

Als Beweis vor Gericht taugt so eine Forumkopie gar nichts. Wenn ein Gericht Interesse daran zeigen soll, dann muß es schon auf einem offiziellen Schreiben stehen und selbst ein Staatsanwalt, würde er denn ermitteln wollen, würde sich an die Originalquelle halten und eine offizielle Anfrage starten.


Doch, doch, der Bildschirm-Ausdruck des Forum-Eintrags von Harald Maurer kann sehr wohl vor Gericht als Beweis eingereicht und auch ohne weiteres als Beweis vom Richter angenommen werden, dass Joachim Schulz 2009 Inhaber und C-Admi des Forums Alpha Centauri war. Es müssen vor Gericht nicht „offizielle Schreiben“ als Beweise vorgelegt werden, Bildschirm-Ausdrücke gelten grundsätzlich als Beweise.

Das einzige Risiko wäre hier wie schon gesagt das Verhalten von Joachim Schulz vor Gericht hinsichtlich dieses Beweisstücks: Es könnte sein, dass er zwar anerkennt, dass der DENIC-Ausdruck in der Tat echt ist, jedoch dass er aussagt, dass sich Harald Maurer geirrt und eine DENIC-Abfrage gedruckt hat für eine Domain, wo sich nicht das Forum Alpha Centauri befand, sondern irgendein anderes Inhalt. In diesem Fall liegt es einzig am Richter, wie er die Aussage beurteilt, wie glaubwürdig er sie im Gesamtkontext selbst empfindet. Wenn der Richter die Aussage von Joachim Schulz selbst als nicht glaubwürdig beurteilt, gilt der DENIC-Ausdruck als Beweis. Wenn aber der Richter Joachim Schulz glaubt, schickt er uns nach Hause mit unseren Anwalts- und Gerichtskosten.

Deshalb ist es ohne Ermittlung der Staatsanwaltschaft zu riskant gegen Joachim Schulz zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu wollen, zumal man auch durch den DENIC-Ausdruck aus dem Jahren 2009 immer noch nicht weiß, wem Joachim Schulz das Forum übertragen hat. Man kann also auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht verzichten um seine Rechte durchzusetzen, weder für die strafrechtliche, noch für die zivilrechtliche Verfolgung.

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