Einzug der Kritik der RT in die Universitäten

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Re: Einzug der Kritik der RT in die Universitäten

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 29. Apr 2010, 08:18

Gerhard Kemme hat geschrieben:
Die einzelne Universität ist eingebettet in einen gesetzlichen Rahmen von Vorschriften, d.h. solche stattlichen Einrichtungen sind nicht aus Jux und Dollerei vom Landesparlament ins Leben gerufen worden, sondern haben bestimmte Aufgaben zu erfüllen und bekommen dafür dann auch die entsprechenden Gelder aus dem Steueraufkommen der Länder. Wenn an einer solchen mit hohem Aufwand bezahlten staatlichen Einrichtung Fehlerhaftes gelehrt wird, dann existieren vielfältige staatliche Einflussmöglichkeiten.

So ist es und genau das sollte auch das Thema hier sein: Wir sind nicht hier, um eine detaillierte juristische Studie über die gesetzlichen Bestimmungen aller Bundesländer zu erstellen, das würde den Rahmen einer Forumsdiskussion sprengen, sondern es geht um im Grundgesetz verankerte juristische Prinzipien bei der Wissensvermittlung in öffentlichen Einrichtungen, und es geht um die konkrete Umsetzung dieser Prinzipien durch alle Bundesländer.

Dass es zwangsläufig vielfältige staatliche Einflussmöglichkeiten auf die Lehrinhalte gibt, auch wenn man sie von außen nicht unbedingt kennt oder erkennen kann, ergibt sich allein aus der Tatsache, dass es darüber gesetzliche Bestimmungen existieren: Der Gesetzgeber darf nämlich dem Staat keine Pflichte vorschreiben, wenn für den Staat konkret keine Möglichkeiten existieren würden, diese Pflichte zu erfüllen. Dies ist übrigens ein allgemeines, grundlegendes Prinzip der Gesetzgebung und es wird wohl jedermann einleuchten: Jeder muß konkret in der Lage sein, die Gesetze zu respektieren bzw. dürfen keine Gesetze existieren, wenn es in der Praxis keine Möglichkeit gibt, sie zu respektieren. Solche Gesetze wären dann ungültig. Man sollte sich also auf gar keinen Fall vorstellen, dass der Gesetzgeber dem Staat per Grundgesetz Einflussnahme auf die Lehrinhalte vorschreibt (z.B. Gebot der Nicht-Identifikation, Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftspflege), ohne ihm auch die internen Möglichkeiten zu gewähren, diese vorgeschriebene Einflussnahme zu verwirklichen. Im Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 wird auch dem Staat freie Hand zur Einflussnahme auf die Lehrinhalte im Sinne des Grundgesetzes gewährt, zum Beispiel hier:

Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern.


Der Staat hat also die Vorschriften des Grundgesetzes zu ermöglichen..

Fazit: Wenn es ein Gesetz gibt, müssen zwangsläufig auch Möglichkeiten vorhanden sein, dieses Gesetz zu respektieren.

Vielleicht auch ein bisschen im Privatbereich in Anlehnung an die Redewendung: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. :)

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Einzug der Kritik der RT in die Universitäten

Beitragvon Mirko » Do 29. Apr 2010, 08:39

Jocelyne Lopez hat geschrieben:So ist es und genau das sollte auch das Thema hier sein: Wir sind nicht hier, um eine detaillierte juristische Studie über die gesetzlichen Bestimmungen aller Bundesländer zu erstellen, das würde den Rahmen einer Forumsdiskussion sprengen, sondern es geht um im Grundgesetz verankerte juristische Prinzipien bei der Wissensvermittlung in öffentlichen Einrichtungen, und es geht um die konkrete Umsetzung dieser Prinzipien durch alle Bundesländer.


Der Staat ist aber nicht für die Hochschulen verantwortlich. Wenn, dann sind es die Bundesländer, die haben nun einmal die Bildungshoheit. Und "der Staat" hat auch keine Möglichkeit, zu bestimmen, ob eine naturwissenschaftliche Theorie richtig oder falsch ist oder gelehrt werden soll oder nicht. Die einzige Ausnahme: ein Lehrangebot verstößt gegen geltendes Recht. Das wäre bei z.B. Stammzellenforschung der Fall, die nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Dass es zwangsläufig vielfältige staatliche Einflussmöglichkeiten auf die Lehrinhalte gibt, auch wenn man sie von außen nicht unbedingt kennt oder erkennen kann, ergibt sich allein aus der Tatsache, dass es darüber gesetzliche Bestimmungen existieren: Der Gesetzgeber darf nämlich dem Staat keine Pflichte vorschreiben, wenn für den Staat konkret keine Möglichkeiten existieren würden, diese Pflichte zu erfüllen.


Der Staat im Sinne von Parlament ist die Legislative, also der Gesetzgeber.


Dies ist übrigens ein allgemeines, grundlegendes Prinzip der Gesetzgebung und es wird wohl jedermann einleuchten: Jeder muß konkret in der Lage sein, die Gesetze zu respektieren bzw. dürfen keine Gesetze existieren, wenn es in der Praxis keine Möglichkeit gibt, sie zu respektieren. Solche Gesetze wären dann ungültig.


Man muss Gesetze einhalten, aber nicht zwangsläufig alle respektieren.



Man sollte sich also auf gar keinen Fall vorstellen, dass der Gesetzgeber dem Staat per Grundgesetz Einflussnahme auf die Lehrinhalte vorschreibt (z.B. Gebot der Nicht-Identifikation, Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftspflege), ohne ihm auch die internen Möglichkeiten zu gewähren, diese vorgeschriebene Einflussnahme zu verwirklichen. Im Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 wird auch dem Staat freie Hand zur Einflussnahme auf die Lehrinhalte im Sinne des Grundgesetzes gewährt, zum Beispiel hier:

Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern.



Staat = Gesetzgeber.

Genau. Der Staat darf Wissenschaft nicht verbieten (solange sie nicht gegen geltendes Recht verstößt), er darf nicht vorschreiben, was gelehrt werden soll und was nicht. Grundsätzlich muss die Möglichkeit bestehen, unabhängig von staatlicher Einflussnahme zu forschen. Dass alle die gleichen Gelder zur Verfügung gestellt bekommen müssen, heißt das aber nicht.
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Re: Einzug der Kritik der RT in die Universitäten

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 29. Apr 2010, 10:01

Gerhard Kemme hat geschrieben:
Es ging um Lehrbücher für Schule oder Uni - und wenn ein solches Werk sich mit der Kritik der Relativitätstheorie auseinandersetzt, dann muss das auch auf dem Buchtitel stehen. Wir sollten hier auch einfach berücksichtigen, was in menschlichen Gesellschaft üblich ist, ein Thema, welches die real Machthabenden nicht wollen, wird systematisch von den Medien fern gehalten. Erst, wenn das Thema "freigegeben" ist, kann es als Buch überhaupt veröffentlicht werden, wobei es dann noch ein weiter Weg ist, bis es die Anerkennung als Lehrbuch für Schule oder Uni findet.
[...]
Selbstverständlich orientiert sich eine Lehrveranstaltung an einem oder mehreren Standardwerken, die dann als ganze Seminarsätze in den Freihandbibliotheken zur Verfügung stehen und auch in den Uni-Buchhandlungen plötzlich das gesamte Schaufenster einnehmen. Der hockschuldidaktische und sonstige Hintergrund des Universitätsbetriebes ist von außen kaum zu erkennen - nur freie Auswahl existiert da meines Erachtens nicht.
[...]
Aber in dem hier angesprochenen Fall von RT und RT-Kritik handelt es sich um festgezurrte Vorgaben, dass die RT-Kritik kaum gelehrt wird.

Die Forschungsgruppe G.O. Mueller, die es am besten wissen muss, da sie mit ihrer Dokumentation ein weltweit einmaliges Nachschlagewerk von SRT-kritische Veröffentlichungen über 95 Jahre zusammengestellt hat, hat mehrmals über den desolaten Zustand der Bestände in den Universitätsbibliotheken berichtet, wie zum Beispiel hier: Die Versorgung der Bibliotheken und die Zensur

Die Recherchearbeit für die Dokumentation und die Beschaffung der ermittelten kritischen Veröffentlichungen zur Auswertung haben in den meisten Fällen ein trostloses Bild von der Verfügbarkeit kritischer Veröffentlichungen in den Beständen der wissenschaftlichen Bibliotheken ergeben, sowohl in Deutschland wie auch im Ausland.


NB: Hier sei auch die „Glanzleistung“ von zwei AC-Teilnehmern zu erwähnen, Michael Hammer-Kruse und Dr. Ulrich Türke (alias Uli), die 2006 privat zwei Universitätsbibliotheken (Darmstadt und Karlsruhe) angeschrieben haben, um die Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller aus dem Verleih herausnehmen zu lassen (allerdings ohne Erfolg), siehe Bücherverbrennung wegen Ketzerei für die Kritik der Relativitätstheorie? Ich vermute auch eine Initiative in dieser Richtung von anderen fanatischen Hütern der SRT bei der Universitätsbibliothek von Zürich, siehe Berichtserstattung von G.O. Mueller:

Eine besondere Posse hat uns im Jahr 2002 die Bibliothek der ETH Zürich geboten. Sie hat die Dokumentation im August in ihren Katalog aufgenommen – und den Eintrag nach ca. 2 Monaten wieder gelöscht! Eine telefonische Rückfrage beim zuständigen Fachreferenten der Bibliothek ergab, daß anonym erschienene Werke als unwissenschaftlich gelten und deshalb in den Katalog nicht aufgenommen werden könnten.




Gerhard Kemme hat geschrieben:Wenn RT-Kritik Thema sein darf und es auch Lehrstühle geben würde, die Lehrveranstaltungen dazu anbieten, dann wären auch Verlage daran interessiert. Man könnte sich ja vorstellen, dass "von und zu meine Wenigkeit" ein Lehrbuch der RT-Kritik schreibt - und sich dabei am GOM-Buch orientiert - dann läuft es - wenn überhaupt möglich im Selbstverlag oder bei einem Druckkostenzuschuss-Verlag, d.h. man sitzt als Autor eventuell - wenn das Büchlein 250 Seiten hat - mindestens 3000 Stunden an einem solchen Buch und kriegt nicht einen Cent, d.h. das Thema müsste an anderer Stelle freigeschaltet sein, dass sich auch Verlage dafür interessieren oder man das Buch zumindesten mit etwas Erfolg den Fachbereichen anbieten kann.

Wobei es bei Amazon durchaus etliche Bücher mit dem ungefähren Titel "Kritik der Relativitätstheorie" gibt - nur, ob solche Werke zu Beginn des Semesters empfohlen werden oder Zentrum von Lehrveranstaltungen darstellen, wage ich zu bezweifeln. Der auch bei Wikipedia mit einem Artikel verzeichnete Wissenschaftler "Walter Theimer" hat auch Eingang in unterschiedliche Lehrveranstaltungen gefunden - allerdings nicht mit seinem kritischen Werk zur RT.

Das Buch von Walter Theimer, der unter den Kritikern als eine hervorragende und grundlegende Einführung in die Kritik der SRT gilt, hat nicht nur den Weg zu den Universitäten nicht geschafft, sondern wurde auch nur durch private Initiative (Harald Maurer, Ekkehard Friebe) im MAHAG-Verlag neu gedruckt: Die Relativitätstheorie Lehre – Wirkung – Kritik - Neuauflage 2006.

Über das genauso grundlegende kritische Werk von Georg Galeczki und Peter Marquardt Requiem für die Spezielle Relativität schreibt G.O. Mueller zum Beispiel hier:

Das Buch von Galeczki/Marquardt ist seit einiger Zeit vergriffen, es fehlte schon während des Jubeljahres 2005; eine Neuauflage wäre dringend erforderlich, möglichst mit einer Verfügbarkeit im Internet. Vorerst ist das Publikum auf die relativ wenigen Bibliotheken angewiesen, die das Buch erworben haben. Zur deutschlandweiten Recherche ist zu empfehlen der Karlsruher Virtuelle Katalog.


Vor diesem Hintergrund sollte man davon ausgehen, dass die ganz große Mehrheit der Studenten nicht wissen, dass es weltweit seit über 95 Jahren eine ernst zunehmende und qualifizierte fachliche Kritik der SRT gibt, zumal in allen Foren, wo die Studenten sich aufhalten, seit mehreren Jahren zum Beispiel die Meute Hyänen von Alpha Centauri über alle Teilnehmer herfällt, der Informationen darüber mitteilen oder Diskussionen anregen möchte.
Es gibt also Nachholbedarf an Informationen durch den Staat gegenüber den Studenten - und wohl auch gegenüber den meisten Lehrbeauftragten.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Einzug der Kritik der RT in die Universitäten

Beitragvon Harald Maurer » Do 29. Apr 2010, 10:13

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Über das genauso grundlegende kritische Werk von Georg Galeczki und Peter Marquardt Requiem für die Spezielle Relativität schreibt G.O. Mueller zum Beispiel hier:

Das Buch von Galeczki/Marquardt ist seit einiger Zeit vergriffen, es fehlte schon während des Jubeljahres 2005; eine Neuauflage wäre dringend erforderlich, möglichst mit einer Verfügbarkeit im Internet. Vorerst ist das Publikum auf die relativ wenigen Bibliotheken angewiesen, die das Buch erworben haben. Zur deutschlandweiten Recherche ist zu empfehlen der Karlsruher Virtuelle Katalog.


Das Buch von Galeczki/Marquardt ist jederzeit bei Amazon erhältlich.

http://www.amazon.de/Requiem-f%C3%BCr-d ... 192&sr=8-1

Grüße
Harald Maurer
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Re: Einzug der Kritik der RT in die Universitäten

Beitragvon Mirko » Do 29. Apr 2010, 10:17

Das Hochschulfreiheitsgesetz fasst das „Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen“ [1] vom 14. März 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004, neu.

Es besteht aus vier Kernbereichen:

1. Die Hochschulen werden verselbstständigt. Bisher waren sie ein Teil des Staates und somit dem zuständigen Ministerium unterstellt. Nach dem HFG sind sie Körperschaften des öffentlichen Rechts.
2. Damit einher gehen neue und geänderte Führungsorgane, die die neugewonnene Autonomie ausführen. Neu ist u. a. der Hochschulrat, der zum Großteil von Externen (nicht der Hochschule angehörig) besetzt wird.
3. Die Hochschule erhält nicht nur rechtlich, sondern auch fachlich mehr Autonomie; die Fachaufsicht wird so weit es geht reduziert, die Hochschule bestimmt auch ihre fachliche Ausrichtung.
4. Viele Paragraphen des Vorgängergesetzes fallen im Sinne der Entbürokratisierung, aber auch wegen der neuen Eigenverantwortung, weg.


http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschulf ... hschulen_2
http://de.wikipedia.org/wiki/Landeshochschulgesetz
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Re: Einzug der Kritik der RT in die Universitäten

Beitragvon Mirko » Do 29. Apr 2010, 10:43

Ich habe mal ein wenig an Unibibliotheken nachgeschaut, die haben alle Bücher zur Kritik der Relativitätstheorie in den Regalen stehen. Vermutlich gerät man auch nicht auf eine schwarze Liste, wenn man diese Bücher ausleiht.
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Re: Einzug der Kritik der RT in die Universitäten

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 29. Apr 2010, 11:04

Mirko hat geschrieben:Ich habe mal ein wenig an Unibibliotheken nachgeschaut, die haben alle Bücher zur Kritik der Relativitätstheorie in den Regalen stehen. Vermutlich gerät man auch nicht auf eine schwarze Liste, wenn man diese Bücher ausleiht.


Ist schon klar, Mirko, ist schon klar... :P
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Re: Einzug der Kritik der RT in die Universitäten

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 29. Apr 2010, 11:26

Mirko hat geschrieben:Das Hochschulfreiheitsgesetz fasst das „Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen“ [1] vom 14. März 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004, neu.

Es besteht aus vier Kernbereichen:

1. Die Hochschulen werden verselbstständigt. Bisher waren sie ein Teil des Staates und somit dem zuständigen Ministerium unterstellt. Nach dem HFG sind sie Körperschaften des öffentlichen Rechts.
2. Damit einher gehen neue und geänderte Führungsorgane, die die neugewonnene Autonomie ausführen. Neu ist u. a. der Hochschulrat, der zum Großteil von Externen (nicht der Hochschule angehörig) besetzt wird.
3. Die Hochschule erhält nicht nur rechtlich, sondern auch fachlich mehr Autonomie; die Fachaufsicht wird so weit es geht reduziert, die Hochschule bestimmt auch ihre fachliche Ausrichtung.
4. Viele Paragraphen des Vorgängergesetzes fallen im Sinne der Entbürokratisierung, aber auch wegen der neuen Eigenverantwortung, weg.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschulf ... hschulen_2
http://de.wikipedia.org/wiki/Landeshochschulgesetz


Egal wie die öffentlichen Einrichtungen per Gesetz organisiert oder neuorganisiert werden gelten übergeordnete die Bestimmung des Grundgesetzes, solange sie nicht geändert wurden. Ich ich wüsste nicht, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes Art. 5 § 3 geändert wurden, sie sind weiterhin "unmittelbar geltendes Recht". Da hilft nichts, Du kannst keine Gesetze über das Grundgesetz stellen wollen, das ist ja die höchste Gesetzgebung.

Aber was hast Du eigentlich dagegen, wenn die Lehre der Kritik der Relativitätstheorie in den Universitäten mitgelehrt wird? Was stört Dich denn dabei so? Man zwingt ja keinen Studenten, den Kritikern zu glauben und man zwingt sie auch nicht, die Argumente der Kritiker überzeugend zu finden. Was stört Dich also bei der Vorstellung, dass die Lehre der Kritik der SRT in den Universitäten gelehrt sein sollte? Das verstehe ich nicht, was Dich dabei stört... :?:

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Einzug der Kritik der RT in die Universitäten

Beitragvon Mirko » Do 29. Apr 2010, 11:46

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Egal wie die öffentlichen Einrichtungen per Gesetz organisiert oder neuorganisiert werden gelten übergeordnete die Bestimmung des Grundgesetzes, solange sie nicht geändert wurden. Ich ich wüsste nicht, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes Art. 5 § 3 geändert wurden, sie sind weiterhin "unmittelbar geltendes Recht". Da hilft nichts, Du kannst keine Gesetze über das Grundgesetz stellen wollen, das ist ja die höchste Gesetzgebung.

Aber was hast Du eigentlich dagegen, wenn die Lehre der Kritik der Relativitätstheorie in den Universitäten mitgelehrt wird? Was stört Dich denn dabei so? Man zwingt ja keinen Studenten, den Kritikern zu glauben und man zwingt sie auch nicht, die Argumente der Kritiker überzeugend zu finden. Was stört Dich also bei der Vorstellung, dass die Lehre der Kritik der SRT in den Universitäten gelehrt sein sollte? Das verstehe ich nicht, was Dich dabei stört... :?:



Die Hochschulgesetze legen fest, inwieweit sich der Staat einmischen kann, das Grundgesetz sagt ebenfalls: der Staat darf sich nicht einmischen. Das bedeutet eben, kein Minister kann von oben verordnen, was gelehrt wird und was nicht.


Mich stört nicht die Vorstellung, dass wie auch immer geartete Gegenpositionen ebenfalls Thema an Universitäten sind, mich stört nur die Behauptung, dass dies verhindert würde und vom Staat verordnet werden müsse. Genau das verbietet eben das Grundgesetz.
Mirko
 
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Re: Einzug der Kritik der RT in die Universitäten

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 29. Apr 2010, 13:05

Mirko hat geschrieben:
Die Hochschulgesetze legen fest, inwieweit sich der Staat einmischen kann, das Grundgesetz sagt ebenfalls: der Staat darf sich nicht einmischen. Das bedeutet eben, kein Minister kann von oben verordnen, was gelehrt wird und was nicht.

Mich stört nicht die Vorstellung, dass wie auch immer geartete Gegenpositionen ebenfalls Thema an Universitäten sind, mich stört nur die Behauptung, dass dies verhindert würde und vom Staat verordnet werden müsse. Genau das verbietet eben das Grundgesetz.


Das siehst Du falsch, denn genau das schreibt das Grundgesetz vor: Der Staat muß sich im Gegenteil in der Gestaltung der Lehrhinhalte der öffentlichen Einrichtungen soviel einmischen, so viel eingreifen und soviel lenken, dass bei dem Wissenstransfer an die nächste Generation das vorgeschriebene Gebot der Nicht-Identifikation mit einer Theorie, sowie das vorgeschriebene Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftplege, sprich auch die Vermittlung der Kritik einer Theorie, respektiert werden. Ob Mirko es willst oder nicht. :P

Und dass solche Bestimmungen sinnvoll und vernünftig sind leuchtet auch ein: Nur so kann man nämlich verhindern, dass in der Wissenschaft (sowohl Lehre als auch Forschung) sich Dogmen und Ideologien einnisten. Du hast offensichtlich nicht so ganz tiefgehend über den Sinn der Bestimmungen des Grundgesetzes nachgedacht. Es ist schon sehr sinnvoll und sehr vernünftig, die Kritik einer Theorie immer zusammen mit der Theorie zu lehren. Diese Bestimmungen haben schon ihre Richtigkeit, die Gesetzgeber sind keine Amateure, sondern auch Wissenschaftler, die ihre Grundsätze und Prinzipien aus verschiedenen Wissenschaften herausarbeiten, sowohl Rechtswissenschaft, als auch Soziologie, Politik, Psychologie, Geschichte und Erfahrung.

Viele Grüße
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