Gerhard Kemme hat geschrieben:
Die Ansicht, dass irgendetwas eine Straftat sei und Ermittlungen und Strafverfolgungen vorgenommen werden müßten, muß erstmal anerkannt sein - und es muß eine Möglichkeit bestehen, ein Gerichtsverfahren tatsächlich einzuleiten. Wenn das AC-Forum nicht verboten worden ist, dann sind doch auch alle Bestrebungen, den ehemaligen Domain-Inhaber als "Zeugen" zu vernehmen, hinfällig. Eigentlich endet an dieser Stelle die Debatte, wenn offiziell nix gegen AC vorliegt.
Eine Straftat besteht nicht erst dann, wenn der Täter vor Gericht verurteilt wird, sondern ab dem Moment, wo der Täter seine Tat begeht.
Es gibt auch eine ganze Menge Straftaten (die meisten), die nie verurteilt werden, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten, aber die Straftaten bestehen trotzdem.
Das Internet-Pranger Esowatch konnte zum Beispiel seine Straftaten 7-8 Jahre lang begehen, bevor ein mutmaßlicher Verantwortlicher sich vor Gericht zu verantworten hatte (Prozess läuft noch). Eine Anzeige gegen Esowatch, die schon mehrere Jahren zurückliegt, wird erst jetzt von einer Staatsanwaltschaft bearbeitet. Ich habe auch schon seit mehreren Jahren Strafanzeigen gegen Esowatch und gegen Alpha Centauri erstattet.
Jocelyne Lopez