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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon Gluon » Do 10. Mai 2012, 19:27

Artie hat geschrieben:Nur dumm das der Schläger verkleidet war und Sie nur *glauben* das er HM der Schläger war, weil er zwar maskiert, aber die gleichen Socken wie HM angehabt hat?


Schlimmer: Nur dumm dass sie nachweislich gar nicht verprügelt wurde.
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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 10. Mai 2012, 19:38

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Tatsächlich? Wenn mein Nachbar Heinz Mayer mich grün und blau geschlagen hat, dann darf ich nicht in meinem Blog schreiben, dass mein Nachbar Heinz Mayer mich grün und blau geschlagen hat, das ist gesetzlich verboten, sondern nur, dass H.M. micht grün und blau geschlagen hat, weil Heinz Mayer nicht erlaubt, dass sein bürgerlicher Name im Internet genannt wird?

Glaubst Du das?


Ist dir schonmal aufgefallen, dass in den Medien im Allgemeinen nur anonymisiert über Beschuldigte und Verurteilte berichtet wird? Ausnahmen sind nur wirklich prominente Beschuldigte (Kachelmann, Ackermann/Esser, Schneider...) und auch das ist häufig grenzwertig. Denn es gibt in Deutschland ein sehr weitreichendes Persönlichkeitsrecht. Und dieses Recht steht auch Menschen zu, die eines Verbrechens beschuldigt oder für ein Verbrechen verurteilt worden sind.


Ist Dir schon mal aufgefallen, dass bei Straftaten sehr wohl den Namen des Täters in der Öffentlichkeit genannt wird (außer bei Minderjährigen)?

Ich darf durchaus in meinem Blog sagen, dass mein Nachbar Heinz Mayer mich gestern grün und blau geschlagen hat, ich muß nicht schreiben H.M. hat mich grün und blau geschlagen.


contravariant hat geschrieben:EDIT:
Gutes Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit: Ariane Friedrich, die Leichtatheltin. Sie hat von einem Stalker Nacktbilder bekommen und diese dann zusammen mit dessen Namen bei Facebook veröffentlicht. Das wird wohl keine strafrechtlichen Konsequenzen haben, allerdings hätte der "Geoutete" wohl gute Chancen in einem Zivilprozess. Ausserdem ist Frau Friedrich Polizistin und damit Beamtin. Es werden sich für sie sehrwohl dienstrechtliche Konsequenzen ergeben, also Eintrag in die Personalakte und dann später uU. Nachteile bei Beförderungen etc. - Ganz soo einfach wie du es dir mal wieder machst, ist es also nicht.


Es handelt sich hier um einen Verstoß gegen das sehr sehr sehr streng geregelte Recht um das eigene Bild. Ariane Friedrich hätte auf jeden Fall schreiben dürfen, dass sie von einem Typ (mit vollem Namen) gestalkt wird, sie hätte aber auf gar keinen Fall Nackbilder von dem Typ veröffentlichen dürfen.

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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon contravariant » Do 10. Mai 2012, 19:53

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ist Dir schon mal aufgefallen, dass bei Straftaten sehr wohl den Namen des Täters in der Öffentlichkeit genannt wird (außer bei Minderjährigen)?

Das ist mir in der Tat noch nie aufgefallen. In den Medien. die so konsumiere, werden auch nach der Verurteilung werden die Namen und Bilder des Täters anonymisiert.

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ich darf durchaus in meinem Blog sagen, dass mein Nachbar Heinz Mayer mich gestern grün und blau geschlagen hat, ich muß nicht schreiben H.M. hat mich grün und blau geschlagen.

Kurz gesagt: Nein.

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Es handelt sich hier um einen Verstoß gegen das sehr sehr sehr streng geregelte Recht um das eigene Bild. Ariane Friedrich hätte auf jeden Fall schreiben dürfen, dass sie von einem Typ (mit vollem Namen) gestalkt wird, sie hätte aber auf gar keinen Fall Nackbilder von dem Typ veröffentlichen dürfen.

Wie ja weiter oben geschrieben wurde, hat sie nur den Namen und nicht das Foto veröffentlicht, auch das ist nicht in Ordnung.
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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 10. Mai 2012, 19:53

Gerhard Kemme hat geschrieben:
Die Ansicht, dass irgendetwas eine Straftat sei und Ermittlungen und Strafverfolgungen vorgenommen werden müßten, muß erstmal anerkannt sein - und es muß eine Möglichkeit bestehen, ein Gerichtsverfahren tatsächlich einzuleiten. Wenn das AC-Forum nicht verboten worden ist, dann sind doch auch alle Bestrebungen, den ehemaligen Domain-Inhaber als "Zeugen" zu vernehmen, hinfällig. Eigentlich endet an dieser Stelle die Debatte, wenn offiziell nix gegen AC vorliegt.


Eine Straftat besteht nicht erst dann, wenn der Täter vor Gericht verurteilt wird, sondern ab dem Moment, wo der Täter seine Tat begeht.

Es gibt auch eine ganze Menge Straftaten (die meisten), die nie verurteilt werden, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten, aber die Straftaten bestehen trotzdem.

Das Internet-Pranger Esowatch konnte zum Beispiel seine Straftaten 7-8 Jahre lang begehen, bevor ein mutmaßlicher Verantwortlicher sich vor Gericht zu verantworten hatte (Prozess läuft noch). Eine Anzeige gegen Esowatch, die schon mehrere Jahren zurückliegt, wird erst jetzt von einer Staatsanwaltschaft bearbeitet. Ich habe auch schon seit mehreren Jahren Strafanzeigen gegen Esowatch und gegen Alpha Centauri erstattet.

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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 10. Mai 2012, 20:00

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Es handelt sich hier um einen Verstoß gegen das sehr sehr sehr streng geregelte Recht um das eigene Bild. Ariane Friedrich hätte auf jeden Fall schreiben dürfen, dass sie von einem Typ (mit vollem Namen) gestalkt wird, sie hätte aber auf gar keinen Fall Nackbilder von dem Typ veröffentlichen dürfen.


Wie ja weiter oben geschrieben wurde, hat sie nur den Namen und nicht das Foto veröffentlicht, auch das ist nicht in Ordnung.


Wie ja weiter oben geschrieben wurde, hätte sie schreiben dürfen, dass sie von einem Typ (mit vollem Namen) gestalkt wird, aber auf gar keinen Fall Nackfotos von ihm veröffentlichen. Man darf in der Öffentlichkeit alles sagen, wenn es wahr ist (wahre Tatsachenbehauptungen), man darf aber nicht das Recht auf eigenes Bild eines Menschen missbrauchen.

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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon contravariant » Do 10. Mai 2012, 20:01

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Das Internet-Pranger Esowatch konnte zum Beispiel seine Straftaten 7-8 Jahre lang begehen, bevor ein mutmaßlicher Verantwortlicher sich vor Gericht zu verantworten hatte (Prozess läuft noch). Eine Anzeige gegen Esowatch, die schon mehrere Jahren zurückliegt, wird erst jetzt von einer Staatsanwaltschaft bearbeitet. Ich habe auch schon seit mehreren Jahren Strafanzeigen gegen Esowatch und gegen Alpha Centauri erstattet.

Esowatch macht doch exakt das, was du für dich in Anspruch nimmst. Es werden Beschuldigungen über namentlich genannt Personen veröffentlichent. Wieso meinst du, dass du Anschuldigungen über Herrn Mayer veröffentlichen darfst, aber andereseits, dass Esowatch illegal ist? Die machen im Prinzip genau das, was du für dich in Anspruch nimmst.
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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon contravariant » Do 10. Mai 2012, 20:03

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Wie ja weiter oben geschrieben wurde, hätte sie schreiben dürfen, dass sie von einem Typ (mit vollem Namen) gestalkt wird, aber auf gar keinen Fall Nackfotos von ihm veröffentlichen. Man darf in der Öffentlichkeit alles sagen, wenn es wahr ist (wahre Tatsachenbehauptungen), man darf aber nicht das Recht auf eigenes Bild eines Menschen missbrauchen.

Nochmal: Ich hatte mich geirrt. Sie hat nur und ausschließlich den Namen veröffentlicht. Die Bilder hat sie nicht veröffentlicht.
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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 10. Mai 2012, 20:12

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Das Internet-Pranger Esowatch konnte zum Beispiel seine Straftaten 7-8 Jahre lang begehen, bevor ein mutmaßlicher Verantwortlicher sich vor Gericht zu verantworten hatte (Prozess läuft noch). Eine Anzeige gegen Esowatch, die schon mehrere Jahren zurückliegt, wird erst jetzt von einer Staatsanwaltschaft bearbeitet. Ich habe auch schon seit mehreren Jahren Strafanzeigen gegen Esowatch und gegen Alpha Centauri erstattet.



Esowatch macht doch exakt das, was du für dich in Anspruch nimmst. Es werden Beschuldigungen über namentlich genannt Personen veröffentlichent. Wieso meinst du, dass du Anschuldigungen über Herrn Mayer veröffentlichen darfst, aber andereseits, dass Esowatch illegal ist? Die machen im Prinzip genau das, was du für dich in Anspruch nimmst.


Esowatch begeht Straftaten gegen mich, das darf er nicht.
Ich sage, dass Esowatch Straftaten gegen mich begeht, das darf ich.

Heinz Meyer begeht Straftaten gegen mich, das darf er nicht.
Ich sage, dass Heinz Mayer Straftaten gegen mich begeht, das darf ich.

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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon contravariant » Do 10. Mai 2012, 20:20

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Esowatch begeht Straftaten gegen mich, das darf er nicht.
Ich sage, dass Esowatch Straftaten gegen mich begeht, das darf ich.

Das ist kein guter Vergleich. Esowatch ist keine (natürliche) Person und hat damit offensichtlich auch keine Persönlichkeitsrechte.
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Re: eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 10. Mai 2012, 20:20

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Wie ja weiter oben geschrieben wurde, hätte sie schreiben dürfen, dass sie von einem Typ (mit vollem Namen) gestalkt wird, aber auf gar keinen Fall Nackfotos von ihm veröffentlichen. Man darf in der Öffentlichkeit alles sagen, wenn es wahr ist (wahre Tatsachenbehauptungen), man darf aber nicht das Recht auf eigenes Bild eines Menschen missbrauchen.

Nochmal: Ich hatte mich geirrt. Sie hat nur und ausschließlich den Namen veröffentlicht. Die Bilder hat sie nicht veröffentlicht.


Wenn sie keine Fotos veröffentlicht hat, sondern nur den Namen des Stalkers, kann sie rechtlich nicht belangt werden. Möglicherweise, weil sie Beamten ist, kann aber einen Vermerk in ihrer Personalakte stehen, weil Beamten besondere Vorschrifte für ihre Äußerungen in der Öffentlichkeit haben. Sie hätte zum Beispiel auch gegen ihren Stalker anders vorgehen können, also ihm vor Gericht stellen.

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